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Verhandlungen abgebrochen

Mindestlohn: Gewerkschaft droht mit Streiks der Fleischarbeiter

Die Tarifverhandlungen über die Bezahlung der Arbeiter in der Fleischindustrie sind unterbrochen: Die Firmen bieten 12,00 € Stundenlohn, die NGG will aber mehr, insbesondere für Facharbeiter.

Lesezeit: 3 Minuten

Die dritte Tarifverhandlung am 29. März über mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die rund 160.000 Beschäftigten in der deutschen Fleischwirtschaft ist ohne Ergebnis und ohne neuen Verhandlungstermin unterbrochen worden. Die Fronten sind weiter verhärtet.

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Die Arbeitgeber haben aus ihrer Sicht "einen großen Schritt für den Mindestlohn in der deutschen Fleischwirtschaft gemacht", mit dem Angebot, den Mindestlohn in Stufen auf 12,00 € Stundenlohn zum 1.12.2023 anzuheben. Damit würde der tarifliche Mindestlohn innerhalb von 2 ½ Jahren um 25 % zum jetzigen Mindestlohn steigen, informiert der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW).

„Mit dem nun unterbreiteten Angebot zur Regelung des tariflichen Mindestlohns geht die deutsche Fleischwirtschaft bis an die wirtschaftliche Schmerzgrenze“, so der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Theo Egbers. Für die Branche, mit ihren mehr als 100.000 Beschäftigten, sei der tarifliche Mindestlohn eine bedeutende Wegmarke, die große ökonomische Herausforderungen für die Betriebe mit sich bringt, meint auch Vehid Alemić, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft e. V.

In Teilen der Branche werden bisher Stundenlöhne auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 9,50 € bezahlt; der Mindestlohn sollte dagegen gemäß Angebot ab sofort auf 10,50 € – ein Plus von 10,5 %- angehoben werden.

Die Gewerkschaft NGG habe jedoch die laufenden Verhandlungen unterbrochen und lehne dieses Angebot mit dem Hinweis auf Arbeitskampfmaßnahmen ab. Sie ist nicht bereit, auf Basis des unterbreiteten Angebotes weiter zu verhandeln.

NGG: "Die Quittung gibt's in den nächsten Wochen"

Anders sieht das Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Die Arbeitgeberseite hat zum dritten Mal kein ernstzunehmendes Angebot vorgelegt. Die Quittung gibt’s in den nächsten Wochen. Wir werden nun die Beschäftigten in den Betrieben über die Dauer-Blockade der Arbeitgeber informieren und zu Streiks aufrufen. Die Leute waren schon vor der heutigen Tarifverhandlung extrem sauer – die Stimmung in den Betrieben wird sich jetzt noch weiter aufheizen.“

Weiter sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende: „Es gibt also weiter keinen deutschlandweiten Tarifvertrag mit der NGG. Gemäß dem Arbeitsschutzkontrollgesetz dürfen die Unternehmen der Fleischbranche somit ab dem 1. April keine Leiharbeit mehr einsetzen. Mögliche Probleme in der kommenden Grillsaison haben sich die Arbeitgeber selber zuzuschreiben. Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Verhandlungspartner die Tragweite der heutigen Blockade erkennen: Unternehmen, die ab dem 1. April Leiharbeit einsetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 € geahndet wird.“

Das von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot sieht einen Mindestlohn von 10,50 € pro Stunde ab dem 1. Juli 2021 vor. Freddy Adjan: „Arbeitgeber, die Jahr für Jahr Millionen-Umsätze einfahren, bezeichnen 10,50 € pro Stunde als ihre Schmerzgrenze. Für diejenigen, die weiter mit solch einem Armutslohn klarkommen sollen, ist das der pure Hohn.“

Hintergrund

Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

  • Mindestlohn von 12,50 € pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14 € pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
  • Mindestlohn von 17 € pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.

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