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Entwurf beschlossen

Bund setzt EU-rechtliche Kontrollvorgaben im Ökobereich um

Die Bundesregierung hat sich auf das neue Öko-Landbaugesetz geeinigt. Aktualisiert und neu gefasst wurden die „nebenstrafrechtlichen Bestimmungen“. Änderungen gibt es auch beim Öko-Kennzeichengesetz.

Lesezeit: 1 Minuten

Ein weiteres Wachstum des Ökolandbaus erhofft sich die Bundesregierung vom Entwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes, der vom Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen wurde.

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind die Überarbeitung und Anpassung der Gesetze auch wegen der neugestalteten EU-Öko-Basisverordnung notwendig geworden, die ab Anfang 2022 gilt. Damit werde der Ökobereich in vollem Umfang in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über amtliche Kontrollen einbezogen. Dies beinhalte mehr Vorgaben zu den amtlichen Kontrollen und eine höhere Regelungsdichte.

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Mit der Novelle werden dem Ministerium zufolge sogenannte „nebenstrafrechtliche Bestimmungen“ aktualisiert und neu gefasst. Zum Kernbereich der damit verbundenen Straf- und Bußgeldbestimmungen gehörten Regelungen bei Verstößen zur Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion.

Davon betroffen sei ebenfalls das Öko-Kennzeichengesetz als rechtliche Grundlage für das staatliche Bio-Siegel. Zudem werde die Deutsche Akkreditierungsstelle in den durch das EU-Recht vorgeschriebenen Informationsfluss im Bereich der Kontrolle einbezogen.

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