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Almabtrieb unbedingt aktiv melden

Der Abtrieb von Rind, Schaf und Ziege muss mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen gemeldet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie bereits in den letzten Jahren ist auch heuer nach erfolgtem Abtrieb das tatsächliche Abtriebsdatum vom Almbewirtschafter innerhalb von 14 Kalendertagen online im RinderNET zu melden, erinnert Johannes Klotz von der LK Tirol. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abtrieb vom angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum abweicht oder mit diesem ident ist. Eine aktive Bestätigung ist somit in jedem Fall notwendig!

Für die Meldung verantwortlich sind auch in diesem Fall der Obmann bzw. der Bewirtschafter der Alm. Wichtig ist, dass beim Abtrieb auch bei einem zwischenzeitlich auf der Alm geborenen Kalb das tatsächliche Abtriebsdatum online über das eAMA-RinderNET zu melden ist. Für den Heimbetrieb besteht kein Handlungsbedarf.

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Auch Schafe und Ziegen melden

Seit heuer muss bei Schafen und Ziegen ebenfalls der Almabtrieb aktiv gemeldet werden. Das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum muss ab dem tatsächlich erfolgten Abtrieb innerhalb einer 7-tägigen Meldefrist online in der Auftriebsliste korrigiert bzw. bestätigt werden. Auch hier ist eine aktive Meldung jedenfalls notwendig, unabhängig davon, ob das gemeldete (voraussichtliche) Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen Abtrieb übereinstimmt oder nicht.

Sollte der auftreibende Heimbetrieb an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide bei Schafen und Ziegen über ein Jahr" teilnehmen, sind die Tiere nach dem Abtrieb ebenfalls innerhalb von sieben Tagen wieder in der MFA-Beilage "Tierwohl-Weide" am Heimbetrieb anzumelden. Da für die Meldung in der Almauftriebsliste bzw. in der Beilage "Tierwohl-Weide" das Korrigieren des Mehrfachantrages notwendig ist, muss der Meldende über eine Handysignatur im eAMA angemeldet sein. Die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern stehen hier zur Seite.

E-Mail Benachrichtigungsservice: Zur Unterstützung hat die AMA im Falle von Rindern ein E-Mail Benachrichtigungsservice eingerichtet. Sobald das voraussichtliche Abtriebsdatum erreicht wird, wird dem Obmann bzw. Bewirtschafter der Alm eine Email geschickt und an die Notwendigkeit der Korrektur bzw. Bestätigung des Abtriebdatums per E-Mail erinnert. Prüfen Sie daher die der AMA bekannt gegebene E-Mailadresse und korrigieren Sie diese bei Bedarf im eAMA im Bereich "Kundendaten - Stammdaten -Telefon/E-Mail".An einer ähnlichen Lösung wird für die Zukunft auch für Schafe und Ziegen gearbeitet.

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