Für Reaktionen innerhalb der FPÖ sorgen Berichte (top agrar berichtete als erstes Medium) über die mögliche Entrechtung der Grundbesitzer in Oberösterreich durch die geplante Änderung des Straßengesetzes. Bauern wären hier vor allem von der vorgesehenen Änderung des §36 Enteignungsverfahren betroffen. Danach sollen künftig für Entscheidungen über die Höhe der Entschädigungen bei Enteignungen künftig nicht mehr die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig sein. Verantwortlich ist Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ), der das Straßengesetz novellieren will (hier die Details).
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich sowie per Aussendung auch der Unabhängige Bauernverband (UBV) hatten nicht zuletzt diese Änderung des § 36 scharf kritisiert. „Die Zuweisung von derartigen Vorgängen weg von dem Zivilgericht zum Landesverwaltungsgericht stelle allein schon in der Kostenfrage einen Entrechtungsvorgang für den betroffenen Grundeigentümer dar“, argumentiert UBV-Präsident Karl Keplinger. "Anders als in der derzeitigen Rechtslage werden im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht die Kosten für den Rechtsanwalt und für den Privatsachverständigen für den betroffenen Grundeigentümer nicht übernommen."
Vizeobmann Graf: "Die Novelle wird im Unterausschuss gerichtet"
Auf Nachfrage von top agrar beruhigt hier Franz Graf, Landtagsabgeordneter und Vizeobmann der freien Bauern Oberösterreich: Das Gesetz sei noch nicht im Unterausschuss gewesen. D.h., es sei ein Vorschlag der Landesstraßenbauverwaltung. Es werde dort nach der Sommerpause entschieden, vermutlich im September. Graf ist sich sicher, dass „wir es soweit adaptieren und entschärfen werden, dass es für die Bauern und Grundbesitzer zu keinem Nachteil kommt. Wir Freiheitlichen stehen dafür, dass es nicht zum Landesverwaltungsgerichtshof kommt.“ Ob Graf recht behält, wird man im September sehen.