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Verschmutzte Straßen - das gilt für Landwirte

Zum Start der Frühjahrsbestellungen kommt es vermehrt zu verunreinigten Straßen. Wir haben wichtige Regelungen und Hinweise gesammelt, die Sie als Landwirt beachten sollten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das frühlingshafte Wetter beschert vielen Landwirten aktuell gute Bedingungen, um die Arbeiten auf den Feldern aufzunehmen. Die Landwirte können ihr Wintergetreide mit neuen Nährstoffen versorgen und andere Ackerflächen für die Aussaat vorbereiten. Gerade bei noch feuchten Flächen bleibt es aber nicht aus, dass beim Verlassen der Flächen Erde an den Traktorreifen haftet und sich auf der Straße löst. Um durch die Verunreinigungen der Straßen niemanden zu gefährden, gilt es, einige Regelungen zu beachten.

Unfallrisiken durch Schmierfilm

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Gerade bei Tau und Regennässe bilden verunreinigte Straßen ein großes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Feuchtigkeit und morgendlichen Tau werden Erdklumpen, oder in der Erntezeit herabfallendes Erntegut, schnell zu einem Schmierfilm. Dieser kann die gleiche Wirkung haben, wie Glatteis.

Laut § 32 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Verkehrswidrige Zustände seien unverzüglich vom Verursacher zu beseitigen oder ausreichend kenntlich zu machen.

Kann der Landwirt die Fahrbahn erst nach der entsprechenden Feldarbeit möglich reinigen, so ist er laut StVO verpflichtet, die Gefahrenstellen, bspw. durch das Aufstellen von Warnschildern, gut sichtbar zu markieren. Das örtliche Straßenverkehrsamt kann dabei Auskunft geben, ob eine Genehmigung für das Aufstellen der Schilder erforderlich ist. Außerdem können Sie sich dort über den Verleih solcher Warnschilder informieren.

Haftung liegt beim ausführenden Unternehmen

Sollten Sie die Gefahrenstellen nicht ausreichend kennzeichnen und die Verunreinigungen entfernen, können die zuständigen Stellen eine Säuberung in Auftrag geben. In diesem Fall müssen Sie als Landwirt für die Kosten aufkommen. Außerdem ist die Polizei im Recht, bei großem Gefahrenpotential die Arbeiten auf dem Feld gänzlich zu unterbrechen.

Kommt es durch die Verschmutzung der Straße durch landwirtschaftliche Arbeiten zu einem Unfall, sind Sie als ausführender Landwirt verantwortlich und können rechtlich belangt werden. Haben Sie ein Lohnunternehmen mit den Feldarbeiten beauftragt, ist dieses für das Säubern verantwortlich. Um sicher zu gehen, wer die Reinigungspflicht inne hat, sollten Sie ebendiese vertraglich mit ihrem Lohnunternehmen festhalten.

"Kein Landwirt verunreinigt absichtlich eine Straße. Dies passiert (...) zwangsläufig durch die laufenden Arbeitsprozesse.", erklärt Detlef Kurreck, Vizepräsident des DBV und Präsident des Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Norkurier. Wichtig ist jedoch eine möglichst schnelle Säuberung der Fahrbahn. Bei starker Verschmutzung viel befahrerner Bundes- oder Landstraßen sollte dies, wenn möglich, noch während der Feldarbeiten passieren.

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