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SVS

Neue Werte in der Sozialversicherung

Der Sozialminister hat die Leistungs- sowie Beitragsrechtlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2022 mittels Verordnung neu festgelegt. Veröffentlicht wurden diese am 27. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt

Lesezeit: 1 Minuten

Das Sozialministerium hat die Werte in der Sozialversicherung für 2022 verordnet. Es kommt daher auch zu entsprechenden Erhöhungen bei den Beiträgen der Bäuerinnen und Bauern an die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).

Aber auch bei den Leistungen aus der Sozialversicherung gab es Veränderungen. So wurde u.a. die Medikamentengebühr von 6,50 € (2021) auf 6,65 € und der Behandlungsbeitrag (gemäß § 80 Abs. 2 BSVG) von 10,74 € (2021) auf 10,97 € erhöht.

Das Pflegegeld erhöht sich ebenfalls leicht wie folgt:

  • Stufe 1: von 162,50 € (2021) auf 165,40 €
  • Stufe 2: von 299,60 € (2021) auf 305,00 €
  • Stufe 3: von 466,80 € (2021) auf 475,20 €
  • Stufe 4: von 700,10 € (2021) auf 712,70 €
  • Stufe 5: von 951,00 € (2021) auf 968,10 €
  • Stufe 6: von 1.327,90 € (2021) auf 1.351,80 €
  • Stufe 7: von 1.745,10 € (2021) auf 1.776,50 €

Hier die neuen Werte im Detail:

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