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Stromkostenbremse: Ab 17. April können Landwirte Anträge stellen!

Ab diesem Montag können nun auch bäuerliche Familien um die Stromkostenbremse ansuchen. Der Abzug wird auf der Stromrechnung automatisch berücksichtigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab 17. April 2023 können nun auch bäuerliche Familien um die Stromkostenbremse ansuchen. Bisher war dies vielfach nicht möglich, da sowohl der betriebliche als auch der im Haushalt über einen einzigen Zählpunkt bezogene Strom mit dem Lastprofil "Landwirtschaft" hinterlegt war. "Unsere rund 150.000 bäuerlichen Familien in Österreich sind nicht nur beim betrieblichen, sondern auch beim privaten Stromverbrauch massiv von der Teuerung betroffen. Deshalb stellen wir mit der Stromkostenbremse sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte gerecht entlastet werden. Mit dem 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss entlasten wir zudem unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Denn ohne Strom gibt es keine Lebensmittel", erklärt dazu Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt

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Die Stromkostenbremse wird bei Gewährung automatisch auf der Stromrechnung (Jahres- bzw. Schlussabrechnung) und auch bei Teilzahlungsbeträgen berücksichtigt. Die Stromkostenbremse wirkt bei allen Nettostrompreisen über 10 Cent pro kWh. Der obere Schwellenwert liegt bei einem Nettostrompreis von 40 Cent Nettoenergiepreis pro kWh. Pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt. Pro Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 gefördert.



Anträge auf Gewährung der Stromkostenbremse können ab 17. April bis spätestens 31. Mai 2023 online unter www.stromkostenbremse.gv.at gestellt werden. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Stromkostenbremse vor und wird dem Antrag stattgegeben, wird der Zuschuss automatisch auf der Stromrechnung ab 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monaten berücksichtigt. Größere Haushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen erhalten zudem pro Person Zuschläge, die automatisch, das heißt ohne gesonderten Antrag, gewährt werden.



Die von der Bundesregierung erlassene Stromkostenbremse für Haushalte ist bereits seit 1. Dezember 2022 wirksam.

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