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Entwickler der Wolfsverordnung: „Optimal wäre ein Wolfsmanagement“

Roland Norer, Rechtsprofessor der Universität Luzern, hat das Konzept der Wolfsverordnungen mitentwickelt.

Lesezeit: 3 Minuten

Sie werden in Medien als „geistiger Vater“ der derzeitigen Schutzmaßnahmen gegen den Wolf in Österreich bezeichnet. Wie schwierig war es hier eine Handhabe zu erreichen und wie haben Sie diese geschafft?

Roland Norer: „Geistiger Vater“ trifft nur insofern zu, als am Anfang die Idee einer Regulierung auf der Grundlage einer Landes-Verordnung stand, wie es durchaus bereits im Naturschutzrecht vereinzelt üblich war, diesmal aber auf Weideschutzzonen und Wölfe bezogen. Dieses Konzept wurde von mir u. a. in einem Gutachten für das Österreich Zentrum Bär Wolf Luchs vertreten und dann von einzelnen ­Landesregierungen in mehr oder minder abgewandelter Form ­aufgegriffen.

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Schweden und Finnland haben beim Wolfsmanagement mehr Spielraum, wie kommt es dazu?

Norer: In Finnland besteht wie in manchen anderen Ländern ein sog. Vorbehalt auf Ebene der Berner Konvention, der auch für das FFH-Recht gilt. D. h. Länder wie Finnland, aber auch Spanien, Polen oder Griechenland haben zugesicherte unterschiedliche Ausnahmen vom strengen Schutzstatus und damit mehr ­Regulierungsspielraum. In Schweden ist die Situation intransparent, wurde doch 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Quotenjagd eingeleitet und bis heute nicht weiter­verfolgt.

Wie zielführend schätzen Sie die derzeit möglichen Maßnahmen in den Bundesländern ein?

Norer: Die Regelungen der Wolfsverordnungen der Bundesländer sind unterschiedlich, sie bieten jedoch eine taugliche Grundlage, um Problemwölfe zur Entnahme freizugeben. Insbesondere ist damit Zeit gewonnen und ein wichtiges Signal an die Almwirtschaft gegeben worden. Die Hoffnung ist, dass die Wölfe dadurch lernen, sich besser fernzuhalten.

Wie schätzen Sie die aktuelle politische Stimmung in der EU ein, wird der Wolf bald seinen Schutzstatus verlieren?

Norer: So wie auch national gehen hier die Ansichten quer durch die politischen Institutionen. Die formalen Hürden für eine Senkung des Schutzstatus sind sehr hoch, deshalb erscheint mir ein solcher Verlust eher unwahrscheinlich. Nur mit einer Senkung oder gar Streichung des Schutzstatus allein ist auch kein sinnvolles Wolfsmanagement verwirklicht.

Könnte wegen des nun möglichen Abschusses ein EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen?

Norer: Materiell ist eine solche Entnahmeregelung derzeit die einzige Möglichkeit, das FFH-Recht und die dort sehr wohl vorgesehenen Regulierungsoptionen im nationalen Recht umzusetzen, also die im EU-Recht vorgesehenen Spielräume zu nutzen. Formell wird angesichts der Aarhus-Konvention und des dort garantierten Einspracherechts von Umweltverbänden kritisiert, dass mit der Wahl der Verordnungsform zumindest nach dem österr. VfGH ein solches abgeschnitten werde. Diese Rechtsfrage, die weit über das FFH-Recht hinausreicht, ist derzeit offen und auf Betreiben österr. NGOs Gegenstand eines Pilotverfahrens, das allenfalls einmal in ein Vertragsverletzungsverfahren münden könnte.

Was wäre die für Sie optimale rechtliche Lösung für den Wolf?

Norer: Eine optimale Lösung (nicht nur aus Sicht der Landwirtschaft) wäre sicherlich die Ermöglichung eines Wolfsmanagements, mit dem Bestände auf ein gesellschaftlich verträgliches Maß gehalten werden.

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