Im schwäbischen Mühlheim hat Ende August ein Getreidesilo auf einem Hof gebrannt. Der Landwirt hatte daraufhin die biologischen Brandreste auf 3 ha seiner Felder ausgebracht und in den Boden eingearbeitet.
Und genau das ist das Problem, berichtet die Schwäbische Zeitung. Denn dazwischen befanden sich wohl auch zerbrochene Faserzementplatten, die asbestbelastet sein können. Das Gebäude stammte aus dem Jahr 1973. Das Landratsamt hat dem Landwirt nun vorerst verboten, die Felder zu bewirtschaften. Untersuchungen, ob und in welcher Konzentration Asbest tatsächlich vorzufinden ist, laufen derzeit.
Mühlheims Bürgermeister Jörg Kaltenbach sagte gegenüber der Presse, dass die Ausbringung mit aller Härte und Schärfe des Gesetzes verfolgt werden müsse. „Dass das kontaminierte Material einen Tag nach der Freigabe der Brandstelle ungefragt ausgebracht wird, ist extrem skandalös.“ Landratsamt und Polizei seien eingeschaltet.
Nun hätten sich Hinweise auf asbesthaltiges Material insoweit verdichtet, „dass die konkrete Gefahr einer Bodenverunreinigung besteht“, heißt es laut der Schwäbischen Zeitung unter Berufung auf das Landratsamt weiter. Deswegen verbiete die Behörde mittels einer Allgemeinverfügung nun, die entsprechenden landwirtschaftlichen Flächen zu nutzen und zu bewirtschaften. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise weitere Asbestfasern freigesetzt werden und zu schädlichen Bodenveränderungen führen können. Sollte das Verbot missachtet werden, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 € angedroht. Applaus gibt es vom BUND.