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Ärgernis

Bürokratie bremst Drohnen in Bayerns Landwirtschaft aus

Von wegen digitale Zukunft: Für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft brauchen die Piloten in einigen Bundesländern für jeden Acker eine Genehmigung, die nur einmal pro Woche vergeben wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Beim Auffinden von Rehkitzen oder Ausbringen von Schlupfwespen kommen ferngesteuerte Drohnen schon heute in der Landwirtschaft zum Einsatz. Die Aussaat von Zwischenfrüchten über noch stehendem Mais ist eine weitere in Zukunft mögliche Nutzung. Nur wird dies in Bayern durch bürokratische Vorschriften ausgebremst, wie der BR berichtet.

Ein Landwirt, der eine Sä-Drohne besitzt, berichtet von einer Kostenersparnis von 100 €/ha, wenn er die Zwischenfrüchte über Mais sät anstatt diese nach der Ernte klassische zu säen. Nur sind Drohneneinsätze in Bayern noch mit zu viel Bürokratie verbunden, wie ein Anbieter von Agrarcoptern dem BR bestätigt. Das Prozedere, eine Genehmigung für Flüge zu bekommen, sei in Bayern eine Katastrophe, sagt er und spricht von bürokratischem Aufwand, der seinesgleichen sucht.

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Unterschiede: Während Agrardrohnenpiloten in Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Thüringen für Fluggenehmigungen an das Luftfahrtbundesamt verwiesen werden, erteilen die restlichen Bundesländer die Lizenzen selbst. Landwirte kritisieren daher zu recht die unterschiedliche Genehmigungspraxis in den einzelnen Bundesländern.

Einmal pro Woche wird genmehmigt

Die Bayern müssen sich also beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig melden. Dort ist aber nur einmal wöchentlich ein Mitarbeiter für solche Genehmigungen zuständig. Dazu komme, dass er für jedes einzelne Feld, das er befliegen will, einen eigenen Antrag stellen muss, berichtet ein Praktiker dem BR weiter. Genehmigungen, auf die man eine Woche warten muss, seien in der Landwirtschaft praxisfern, ärgern sich die Landwirte.

Eins der Hindernisse ist das Gewicht. Eine Drohne startet z.B. mit 80 kg Saatgut und fällt nach europäischem Drohnenrecht in die sogenannte "spezielle" Kategorie. Sie unterliegt damit strengen Auflagen. An den Einsatz in der Landwirtschaft hat der Gesetzgeber offenbar nicht gedacht, sagt Anton Huber vom Bayerischen Bauernverband.

Ausnahme für Landwirtschaft schaffen

Er fordert deshalb, dass der landwirtschaftliche Drohneneinsatz als Einsatz mit geringem Risiko eingestuft wird, auch wenn "Material" abgeworfen wird. Piloten sollten nicht für jeden Flug eine Genehmigung beantragen müssen, sondern mit einer Art Pilotenschein die Berechtigung für diese professionelle Tätigkeit erwerben können.

Ein Drohnenanbieter ist laut BR mit seiner Firma nach Baden-Württemberg gewechselt. Die dortige Landesluftfahrtbehörde vergibt die Genehmigung viel unkomplizierter, ohne dass er jedes Feld einzeln melden muss, heißt es. Und die Lizenz sei dann für Flüge in der ganzen EU und damit auch in Bayern gültig.

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