Der Staat gibt dem Ehrenamt Rückenwind und hat am 1. Januar neue Freibeträge eingeführt:
- Ehrenamtler können jetzt 840 € im Jahr steuerfrei erhalten.
- Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 2400 € auf 3000 €.
Auch für gemeinnützige Vereine und Körperschaften gibt es Verbesserungen:
- Vereine, die Einnahmen von weniger als 45000 € erzielen, dürfen ihre Mittel künftig einsetzen, wann sie wollen. Die starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung gelten für sie nicht mehr.
- Die Umsatzfreigrenze für den Geschäftsbetrieb liegt jetzt bei 45000 € statt zuvor 35000 €. Bei Einnahmen bis zu dieser Höhe wird für gemeinnützige Vereine nun keine Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig.
- Mehr Vereine als bisher fallen jetzt unter die Gemeinnützigkeit. Sie sind im steuerlichen Sinne gemeinnützig, wenn sie per Satzung z.B. das Dorf verschönern oder das Klima schützen.
- Für Spenden bis zu 300 € (vorher 200 €) genügt ab sofort ein vereinfachter Spendennachweis, wie die Buchungsbestätigung der Bank.