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Milchalternativen

Start-up darf Hanfdrink nicht „Milck“ nennen

Das Landgericht Stuttgart verbietet dem Start-up "The Hempany" sein Milchersatzprodukt "Milck" zu nennen. Kläger war die Wettberwerbszentrale, der auch Molkereien angehören.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Produktname eines verganen Hanfdrinks muss anders klingen als der eines Milchproduktes. Zu dem Urteil kam kürzlich das Stuttgarter Landgericht. Geklagt hatte "Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" gegen das Start-up "The Hempany".

Nach Vorschriften der EU dürfen die Bezeichnungen "Milch" und "Milcherzeugnisse" ausschließlich für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden. "

Nach Vorschriften der EU dürfen die Bezeichnungen "Milch" und "Milcherzeugnisse" ausschließlich für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Bei dem Produktnamen "Milck" handele es sich um deutschen Wort „Milch“ und dem englischen „milk“. Daraus resultiere, dass die Argumentation des Start-ups, es handele sich um einen Fantasiebezeichnung, falsch sei. Auf seiner Internetseite warben die Gründer mit Worten wie "Milckprodukte" oder "Pflanzenmilck" für ihre pflanzlichen Milchersatzdrinks.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Mit dem Slogan: „Wir melken Hanfsamen statt Kühe.“ macht das Gründerteam rund um CEO Dave Tjiok ihre Sicht der Dinge deutlich. Bevor der Rechtsstreit vor Gericht verhandelt wurde, hatte das Start-up auf seiner Internetseite zudem verlauten lassen: „Wir wehren uns gegen die Milchindustrie“. Nachdem das Landgericht das Urteil gesprochen hat, zeigte er sich ernüchtert: "Wir hätten uns gewünscht, dass bei der Beurteilung das geänderte Verbraucherverständnis berücksichtigt wird. Die aktuelle Regelung halten wir für nicht mehr zeitgemäß.". Das Start-up prüft derzeit, ob es in Berufung gehen will.

Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK aus dem vergangenen Jahr, kaufen derzeit 36 % der Deutschen einmal im Jahr ein Milchalternativprodukt. Während der Pro-Kopf-Verbrauch von Milch 2014 noch knapp 56 kg pro Jahr betrug, liegt er heute nur noch bei knapp 50 kg pro Kopf und Jahr, so die Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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