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Laufhof ab 2040 Pflicht?

Lesezeit: 1 Minuten

Mehr Platz, breitere Laufgänge, Einschränkungen für Anbindebetriebe: Die Borchert-Kommission hat nun auch für die Rinderhaltung Vorschläge für den Umbau der Tierhaltung und für die Kriterien des dreistufigen staatlichen Tierwohllabels vorgelegt. Aus einem Schreiben, das top agrar vorliegt, gehen die Punkte hervor, die für die Rinderhaltung zur Diskussion stehen: Bereits in Stufe 1 sind demnach genaue Liegeboxenmaße sowie eine Aktionsfläche von 6 m²/Kuh vorgesehen. Zusätzlich soll Laufstall- oder Kombinationshaltung wahlweise mit Weidegang oder ganzjährig nutzbarem Laufhof Pflicht sein. In Stufe 2 soll der Fressgang 3,50 m und sonstige Laufgänge 2,50 m breit sein. Außerdem ist in Stufe 2 und 3 ein ganzjähriger Zugang zu einem Laufhof mit mindestens 3 m²/Tier vorgesehen. Anbindebetriebe können nicht in Stufe 3 gelangen. Geplant ist, dass die gesamte Nutztierhaltung bis 2030 mind. Stufe 1 umgesetzt hat, bis 2040 mind. Stufe 2. Deren Vorgaben sollen dann gesetzlicher Standard sein. Zur Finanzierung plant die Kommission eine sogenannte Tierwohlabgabe.

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