Die zunehmende Zahl von Milchtankstellen hat die Molkerei Ammerland auf den Plan gerufen. Das Unternehmen sieht mit der Direktvermarktung die Andienungspflicht verletzt. Neue Anlage benötigen ab sofort die Zustimmung der Molkerei.
In einem vertraulichen Schreiben hatte die Molkerei Ammerland seine Lieferanten informiert, dass das Betreiben einer Milchtankstelle einen Satzungsverstoß darstellt und zudem Gesundheitsgefahren birgt. Von der Andienungspflicht ausgenommen seinen ausschließlich Milchanteile für den Eigenverbrauch sowie die Tierfütterung, nicht aber für Milchautomaten. Somit stelle der Betrieb von Milchtankstellen im Prinzip einen Satzungsverstoß dar, der zum Ausschluss aus der Genossenschaft führen könne.
Bei einem Treffen diskutierten 25 Betreibern von Milchtankstellen und Vertreter der Molkerei diesen Sachverhalt. Das Ergebnis: Bestehende Anlagen bekommen aufgrund der hohen finanziellen Investitionen eine Ausnahmegenehmigung. Sie sind für die am Automaten genutzten Milchanteile von der Andienungspflicht befreit. Wer zukünftig einen neuen Milchautomaten aufstellen will, benötigt allerdings die Zustimmung durch den Vorstand der Molkerei.
Bei dem Treffen wies das Unternehmen die Milcherzeuger auch auf mögliche Gesundheitsgefahren hin. Der Umgang mit Rohmilch erfordere größte Sorgfalt, damit Risiken beim Verzehr durch den Verbraucher vermieden werden können. Mit dem Betrieb einer Milchtankstelle werde der Landwirt zu einem Lebensmittelunternehmer und unterliege den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Wichtig sei besonders der Hinweis „vor dem Verzehr abkochen“ beim Verkauf der Rohmilch.
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