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Lieferverträge

Australien: Verpflichtende Milchlieferverträge ab 2020

Das australische Landwirtschaftsministerium will mit einem neuen "Milchkodex" die Transparenz zwischen Milchbauern und Verarbeitern verbessern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die australische Landwirtschaftsministerin Bridget McKenzie hat den Abschlussentwurf für einen „verpflichtenden Milchkodex“ veröffentlicht. Dieser soll Anfang 2020 in Kraft treten. Damit will die wiedergewählte Mitte-Rechts-Koalition in Australien ein Wahlkampfversprechen einlösen und die Stellung der Milcherzeuger im Vermarktungskanal verbessern.

Der Milchkodex besteht aus neun Grundsätzen zur Verbesserung der Fairness und Transparenz zwischen Milchbauern und Verarbeitern und beinhaltet im Kern die Einführung von obligatorischen Milchlieferverträgen. „Wir möchten sicherstellen, dass die gesamte Industrie die Möglichkeit hat, einen abschließenden Kommentar zum ausgearbeiteten verbindlichen Kodex abzugeben“, erklärte die Ministerin. Die Branchenvereinbarung habe Fortschritte gemacht und werde bald dazu beitragen, die vertraglichen Übereinkünfte zwischen Erzeugern und Milchverarbeitern zu verbessern. „Natürlich werden wir nicht alle Probleme, mit denen die Milchindustrie konfrontiert ist, durch den Kodex lösen“, so McKenzie. Deshalb ergreife die Regierung weitere Maßnahmen, wie Zuschüsse zur Gründung von Genossenschaften oder für Investitionen in energieeffizientere Anlagen.

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Vertrag jährlich verhandelbar

Der Milch-Kodex sieht unter anderem vor, dass die Milchverarbeiter jährlich zum 1. Juni mindestens einen Standardmilchvertrag anbieten, auf dessen Grundlage die Milcherzeuger mit dem Unternehmen verhandeln können. Der Liefervertrag muss schriftlich erfolgen und für variabel wählbare Perioden Vereinbarungen über Liefermengen, Mindestpreise, Qualitäten und Servicegebühren enthalten. Diese dürfen nicht einseitig abgeändert werden. Insbesondere rückwirkende Preissenkungen sind verboten. Untersagt sind zudem exklusive Liefervereinbarungen in Kombination mit zweistufigen Preisen. Wechselwillige Milcherzeuger dürfen nicht bestraft werden, etwa durch Einbehalt eines versprochenen Loyalitätsbonus. Sollte die Vertragslaufzeit mehr als ein Jahr betragen, muss der Vertrag Regelungen über die Findung des Mindestpreises für die Anschlussperiode enthalten. Bei Streitigkeiten soll eine Schiedskommission eingeschaltet werden. Zudem können Verstöße gegen den Kodex geahndet werden.

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