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Agrarministerkonferenz

BDM, Abl und LsV fordern Öko-Regelungen für Weidehaltung

Mehrere Verbände schlagen den Agrarministern zusätzliche Öko-Regelungen für Weidehaltung und Grünland vor. Sie fordern unter anderem, Weidegang für Milchkühe und Jungrinder zu honorieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Zusammenschluss aus Landesverbänden der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), dem Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und Land schafft Verbindung (LsV) plädiert für die Einführung zusätzlicher Öko-Regelungen für Weidehaltung und Grünland. Sie fordern Agrarministerinnen und -minister der Länder im Rahmen der anstehenden Agrarministerkonferenz auf, bereits zu Beginn der kommenden Förderperiode mindestens eine zusätzliche Öko-Regelung für Weidehaltung von Milchkühen einzuführen.

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Das sind die konkreten Vorschläge der Bauernverbände:

Vorschlag für eine zusätzliche Öko-Regelung für Weidehaltung von Milchkühen und Nachzucht:

  • Weidegang an mindestens 120 Tagen für mindestens 6 Stunden
  • Mindestens 1.000 m² Weidefläche und 2.000 m² Grünland
  • Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha
  • Ganztägige Beweidung an mindestens 120 Tagen für Jungrinder
  • Prämienberechtigt ist die Grünlandfläche des Betriebes

Zusätzlich schlagen die Verbände ab Jahr zwei der kommenden Förderperiode zur Honorierung der Grünland-Bewirtschaftung folgende Regelungen vor:

Vorschlag für Biodiversitätsfördernde Aufwertung der Grünlandnarbe:

  • Ansaat oder Nachsaat von Kräutermischungen (z.B. Beespoke)
  • Hoher Grünlandanteil
  • Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha
  • Prämienberechtigt ist die Maßnahmenfläche

Vorschlag für Biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung von Mähflächen:

  • Alternierendes Mähen auf min. 10 % der Fläche
  • Hoher Grünlandanteil
  • Mindestviehbesatz von 0,3 RGV/ha
  • Prämienberechtigt ist die Maßnahmenfläche

AbL, BDM und LsV schlagen eine Orientierung an den Kriterien des Labels Pro Weideland vor.

Agrarreform nicht ausreichend

Laut der Verbände sind die Angebote für Grünlandbetriebe in den GAP-Entwürfen absolut unzureichend. Die Länder stünden in besonderer Verantwortung, da diese der Ausgestaltung der GAP-Gesetze im Bundesrat zustimmen müssen.

„Wenn die Agrarminister und Agrarministerinnen keine zusätzliche Öko-Regelung für Weidehaltung und Grünland in die Gesetze hineinverhandeln, treibt dies unsere Kühe entgegen dem, was die Gesellschaft wünscht von der Weide in den Stall“, meint Heiko Strüven, Milchviehhalter und Mitglied im BDM-Landesteam Schleswig-Holstein.

Jann Harro Petersen, LsV Schleswig-Holstein und Milchviehalter, fügt hinzu:„Die ökologischen Vorteile der Grünlandwirtschaft und Weidehaltung sind enorm. Es werden Lebensmittel erzeugt und gleichzeitig die Artenvielfalt gestärkt. Auf einem Kuhfladen entwickeln sich im Durchschnitt 200 bis 300 Gramm Insektenmasse.“

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