In Rheinland-Pfalz ist im Grenzgebiet zu Belgien und Luxemburg Anfang Februar ein neuer Fall des Blauzungenvirus (BTV-8) aufgetreten. Betroffen ist ein männliches, über zwei Jahre altes Rind. Die Restriktionszone im Fall einer Blauzungenkrankheit nimmt einen Radius von mindestens 150 km ein. Deshalb war es notwendig, die Zone auch in Richtung Nordrhein-Westfalens zu erweitern. Sie reicht nun im Westen bis an den südlichen Teil des Kreises Kleve.
In den Restriktionsgebieten gilt: Für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Zonen verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Wer empfängliche Tiere im Restriktionsgebiet hält, muss das unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.
Eine aktuelle Beschreibung der Restriktionsgebiete und entsprechende Karten finden Sie Hier.