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Rindertransport

BMEL ändert Tierschutz-Transportverordnung

Wenn die Temperaturen bei Nutztiertransporten im Aufenthaltsbereich der Tiere über 30 °C steigen, soll die maximale Transportdauer zum Schlachthof küftig viereinhalb Stunden nicht überschreiten.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die Dauer von Nutztiertransporten innerhalb Deutschlands zum Schlachtbetrieb auf viereinhalb Stunden begrenzen. Dieses soll gelten, wenn nicht sichergestellt ist, dass im Aufenthaltsbereich der Tiere zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung eine Temperatur von höchstens 30 °C herrscht. Dafür hat das BMEL eine Änderung der Tierschutztransportverordnung veranlasst. Derzeit wertet das BMEL nach eigenen Angaben die eingegangenen Stellungnahmen von Ländern und Verbänden aus. Eine Beratung im Bundesrat und die Verkündung sollen frühestens im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Bundesagrarministerin Julia Klöckner erklärte den Schritt so: „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.“ Laut EU-Verordnung 1/2005 müssen Transportmittel und Belüftungssysteme so konstruiert sein und gewartet werden, dass die Temperatur für alle Tiere zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung zwischen 5 °C und 30 °C gehalten werden können. Allerdings besteht eine Toleranz von ± 5 °C.

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