Absprachen in der Milchbranche zur Produktion von Milch und Milcherzeugnissen sind ab sofort erlaubt. Die Regelung ist auf sechs Monate befristet. Das geht aus einer Verordnung der EU-Kommission hervor.
Im März hatte EU-Agrarkommissar Phil Hogan eine freiwillige Mengensteuerung vorgeschlagen, um die Preiskrise der europäischen Milchwirtschaft abzufedern. Jetzt hat die Europäische-Kommission eine entsprechende Verordnung formuliert.
Demnach können Genossenschaften und andere Formen von Erzeugerorganisationen ab sofort mit den Milchbauern die Erzeugung von Milch und Milcherzeugnissen mittels Vereinbarungen und Beschlüssen planen. Das sieht die ab sofort geltende EU-Amtsblatt veröffentliche Verordnung (Nr. 2016/558) der EU-Kommission vor, auf die sich die Brüsseler Behörde und der Agrarrat zuvor geeinigt hatten.
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/559 der Kommission dürfen anerkannte Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie anerkannte Branchenverbände im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zur Planung der Milchproduktion für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen schließen und gemeinsame Beschlüsse fassen.
Da der Sektor Milch und Milcherzeugnisse überwiegend genossenschaftlich strukturiert ist, sollte diese Genehmigung mitsamt den damit verbundenen Mitteilungspflichten auf diese von Milcherzeugern errichteten Strukturen ausgeweitet werden. Laut Verordnungstext gilt dies im Hinblick auf einen maximalen Erfassungsbereich der Maßnahme auch für andere Formen von Erzeugerorganisationen, die von Milcherzeugern nach nationalem Recht gegründet wurden und im Sektor Milch und Milcherzeugnisse tätig sind.
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