Nach und nach informieren alle Bundesländer über die Einzelheiten für das Reduktionsprogramm Milch. Die erste Antragsrunde startet bei den Länderbehörden am 15. September und dauert nur bis zum 21. September. Das Antragsverfahren läuft über die HIT-Datenbank und die zuständigen Länder-Agrarbehörden.
Nach Baden-Württemberg haben mittlerweile auch die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern über die Einzelheiten zum EU-Reduktionsprogramm für Milch informiert. Die Modalitäten für die Anträge sind in den Bundesländern identisch. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Namen Milchsonderbeihilfe hatte sich darauf in der vergangenen Woche geeinigt.
Für den ersten Reduktionszeitraum von Oktober 2016 bis Dezember 2016 startet die Antragsfrist am 15. September und endet bereits am 21. September. Bis dahin müssen sowohl der Online-Antrag gestellt als auch die erforderlichen Unterlagen in Papierform im zuständigen Amt eingegangen sein, heißt es etwa in Mecklenburg-Vorpommern. Die online Antragstellung soll über die HIT-Datenbank laufen. Der Zugang soll über die bestehende HIT-Zugangsberechtigung (Betriebsnummer und PIN) erfolgen, informiert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Die Verbände und Agrarbehörden rufen die interessierten Landwirte dazu auf, sich möglichst bald mit den Anträgen und den benötigten Unterlagen zu beschäftigen. Bis zu drei weitere Antragsrunden sollen darauf im Monatsrhythmus folgen.
Das EU-Reduktionsprogramm ist Teil des EU-Hilfspaketes, für das EU-Kommission und EU-Agrarrat insgesamt 500 Mio. € veranschlagt haben. Für das Reduktionsprogramm Milch gibt es davon EU-weit 150 Mio. €. Daraus sollen Milcherzeuger einen Zuschuss von 14 Cent je reduziertem Kilogramm im Vergleich zu einem Referenzzeitraum erhalten. Ziel des Programms ist die EU-Milchmenge um etwa 1,07 Mio. t zu senken.
Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hatte vergangenen Freitag als erstes die ausführlichen Bestimmungen veröffentlicht, die auch für die andren Bundesländer gelten. Sie sind unter dieser Meldung erneut abrufbar.