Bullenmäster Albert Heitker ist frustriert: Nach einer chaotischen Sanierung bleibt er auf den Kosten sitzen. Er schildert seinen Fall.
Vermutlich kehre ich als letzter Betrieb in unserer Gegend in einen geregelten Arbeitsablauf zurück – nach vielen Beleidigungen, Unterstellungen und fehlender Unterstützung. Zwischen November 2017 und März 2018 mussten unsere Bullen fünf Mal beprobt werden. Nach der letzten Untersuchung mussten wir mehrfach beim Veterinäramt anrufen, um die schriftliche Bestätigung auf BHV1-Freiheit anzufordern. Tage vergingen, bis die Genehmigung zur Wiederaufstallung bei uns eintraf.
Die Entschädigung, die die Tierseuchenkasse Hannover für die geschlachteten Bullen im April 2018 zahlte, ist ein Witz. Die zugesagte Entschädigung aus Transporterstattung, MwSt., Wiegung und dem Wert des Tieres wurde nicht gezahlt, sondern nur der reine Wert des Tieres.
Meine Erfahrungen zeigen, dass sich einige Dinge dringend ändern müssen:
Zum Wert eines Tieres sollten auch die Transportkosten und die MwSt. zählen. Als pauschalierender Familienbetrieb können wir auch nie ein Tier ohne MwSt. kaufen. Das sollten die Tierseuchenkasse und der bewilligende Ausschuss neu diskutieren.
BHV 1 ist laut dem Veterinäramt eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Alle positiven Tiere mussten schnell den Betrieb verlassen, daneben stehende Tiere blieben. Ist das richtig? Nur eine konsequente Sanierung kann dafür sorgen, dass Niedersachsen den Status „BHV 1-frei“ behält.
Als reiner Endmast-Betrieb sollten wir von diesem Aufwand überhaupt nicht betroffen sein. Unsere Tiere verlassen nach etwa 20 Monaten den Betrieb in Richtung Schlachthof: Kein Kontakt zu anderen Tieren, keine Ansteckungsmöglichkeit.
Ämter gegen Behörden gegen Politik. Selbst bei unserer Standesvertretung, dem Emsländischen Landvolk, fanden wir kein Gehör. Bei diesem „jeder gegen jeden“ bleibt der landwirtschaftliche Familienbetrieb auf der Strecke.
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Bullenmäster Albert Heitker ist frustriert: Nach einer chaotischen Sanierung bleibt er auf den Kosten sitzen. Er schildert seinen Fall.
Vermutlich kehre ich als letzter Betrieb in unserer Gegend in einen geregelten Arbeitsablauf zurück – nach vielen Beleidigungen, Unterstellungen und fehlender Unterstützung. Zwischen November 2017 und März 2018 mussten unsere Bullen fünf Mal beprobt werden. Nach der letzten Untersuchung mussten wir mehrfach beim Veterinäramt anrufen, um die schriftliche Bestätigung auf BHV1-Freiheit anzufordern. Tage vergingen, bis die Genehmigung zur Wiederaufstallung bei uns eintraf.
Die Entschädigung, die die Tierseuchenkasse Hannover für die geschlachteten Bullen im April 2018 zahlte, ist ein Witz. Die zugesagte Entschädigung aus Transporterstattung, MwSt., Wiegung und dem Wert des Tieres wurde nicht gezahlt, sondern nur der reine Wert des Tieres.
Meine Erfahrungen zeigen, dass sich einige Dinge dringend ändern müssen:
Zum Wert eines Tieres sollten auch die Transportkosten und die MwSt. zählen. Als pauschalierender Familienbetrieb können wir auch nie ein Tier ohne MwSt. kaufen. Das sollten die Tierseuchenkasse und der bewilligende Ausschuss neu diskutieren.
BHV 1 ist laut dem Veterinäramt eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Alle positiven Tiere mussten schnell den Betrieb verlassen, daneben stehende Tiere blieben. Ist das richtig? Nur eine konsequente Sanierung kann dafür sorgen, dass Niedersachsen den Status „BHV 1-frei“ behält.
Als reiner Endmast-Betrieb sollten wir von diesem Aufwand überhaupt nicht betroffen sein. Unsere Tiere verlassen nach etwa 20 Monaten den Betrieb in Richtung Schlachthof: Kein Kontakt zu anderen Tieren, keine Ansteckungsmöglichkeit.
Ämter gegen Behörden gegen Politik. Selbst bei unserer Standesvertretung, dem Emsländischen Landvolk, fanden wir kein Gehör. Bei diesem „jeder gegen jeden“ bleibt der landwirtschaftliche Familienbetrieb auf der Strecke.