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Bayern

Kombihaltung: Milcherzeugerverband kritisiert Kaniber

Die unterschiedlichen Auslegungen der Kombinationshaltung als Weiterentwicklung der ganzjährigen Anbindehaltung sorgen laut VMB für Verunsicherung unter den Milchviehaltern.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Verband der Milcherzeuger in Bayern (VMB) verweist darauf, dass die bayerischen Verbände der Land- und Milchwirtschaft mit Unterstützung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums die Definition der Kombinationshaltung als Weiterentwicklung der bayernweit verbreiteten ganzjährigen Anbindehaltung auf den Weg gebracht haben.

Seitdem sei in diesem vor allem von den Marktakteuren des Lebensmitteleinzelhandels mit einer gewaltigen Dynamik versehenen Prozess einiges passiert. Die Kombihaltung aber sei geblieben. Sie habe sich - wenn auch in leicht modifizierter Form - in der Wertschöpfungskette Milch sogar bis zur Stufe Lebensmitteleinzelhandel etabliert und werde auch Eingang finden in die Kriterien von QM+ und ITW Rindfleisch. Trotzdem würden immer noch und immer wieder kreative Auslegungen kommuniziert, die bei den betroffenen Milchviehhaltern größte Verunsicherung auslösen, kritisiert der VMB.

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Definition steht Aussagen Kanibers gegenüber

So habe sich Bayerns Staatsministerin Michaela Kaniber in einem Bericht der Allgäuer Zeitung zum Thema Kombihaltung geäußert. Mit folgenden Aussagen wird Ministerin Kaniber zitiert: Sie wolle Anbindeställe mit Weidegang weiter unterstützen und sich für kleinere Betriebe mit Anbindehaltung stark machen. Die Betriebe sollen weiterhin eine Kombihaltung mit Weidegang im Sommer bieten können, was ein Sonderweg im Bund sei.

Dem stehe laut VMB die auf Initiative der BBV-Gruppe zwischen allen Marktakteuren abgestimmte Definition der Kombihaltung gegenüber, die auch Eingang in die Kriterien von QM+ und ITW Rind sowie in die Haltungsformstufe 2 finden wird. Sie umfasst Bewegung an mindestens 120 Tagen und 2 Stunden täglich, mindestens 4,5 m²/Tier in der Bewegungsfläche, eine Mindestgröße der Bewegungsfläche von 16 m² und eingestreuter Fress- und Liegebereich.

„Kombihaltung ist keine Übergangslösung“

Der VMB betonte in diesem Zusammenhang, dass Bewegung nicht nur Weidegang im Sommer bedeute, sondern jede Art von Bewegung laut obiger Definition. In vielen Gebieten Bayerns sei Weidehaltung außerdem nicht möglich. Die Kombihaltung solle auch nicht als Übergangslösung bezeichnet werden, was nach der Regierungserklärung der Ministerin im Mai diesen Jahres zu lange als solche kommuniziert wurde. Sie sei auch kein bayerischer Sonderweg im Bund, sondern eine Vereinbarung auf Bundesebene und somit der letztlich entscheidenden Marktakteure.

Kritisch seien auch die Aussagen von Hubert Heigl, Präsident von Naturland und Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ) zu sehen, der bereits mehrmals von einer "Öko-Kombinationshaltung" gesprochen habe.

Im Sinne der betroffenen Milcherzeuger mit ganzjähriger Anbindehaltung fordert der VMB, dass sich die politischen Akteure an die von den Marktakteuren getroffene Vereinbarung halten, sowie eine klare Definitionen zum Begriff Kombihaltung schaffen.

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