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Leitfaden „Weideschlachtung“: Mehr Flexibilität für die hofnahe Schlachtung

Der überarbeitete Leitfaden ermöglicht die sogenannte „Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ nun unabhängig von der Haltungsform – bei Rindern wie bei Schweinen.

Lesezeit: 3 Minuten

Um hofnahe Schlachtungen leichter zu ermöglichen, hat das bayerische Umweltministerium den Leitfaden „Weideschlachtung“ einer Mitteilung zufolge an die neuen EU-Vorgaben angepasst. Umweltminister Thorsten Glauber dazu: "Ich will, dass die tierschonendere Weideschlachtung in Bayern häufiger praktiziert wird. Die neuen EU-Vorgaben schaffen Rechtssicherheit. Mit dem Leitfaden unterstützen wir Landwirte und Behörden dabei, die Möglichkeiten der hofnahen Schlachtung so weit wie rechtlich möglich zu nutzen.“

Hofnahe Schlachtung: weniger Stress, mehr Tierschutz

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Hofnahe Schlachtung in vertrauter Umgebung bedeutet für Glauber weniger Stress für die Tiere und mehr Tierschutz. Massenmarkt und lange Lebendtiertransporte seien dagegen nicht mehr zeitgemäß. „Wir wollen die bestehenden regionalen Strukturen im Schlachtbereich in Bayern erhalten und bayerische Metzger, die noch selber schlachten, stärken. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal klar vor Augen geführt, wie wichtig kurze Wege und Regionalität sind. Auch die Verbraucher können mit ihrem Kaufverhalten zu mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl beitragen", so Glauber weiter.

Der Leitfaden richtet sich an Behörden und Landwirte und informiert über die rechtlichen und praktischen Aspekte, die bei der hofnahen Schlachtung zu berücksichtigen sind. Zusätzlich ist ein Überblick über Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung enthalten.

„Schlachtung im Herkunftsbetrieb“ unabhängig von Haltungsform

Aufgrund europäischer Rechtsvorgaben müssen Tiere grundsätzlich in einem zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Dazu zählt insbesondere auch die tierartunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen zugelassenen Schlachthof auf dem Gelände des Herkunftsbetriebs und die tierartunabhängige Schlachtung in einem hofeigenen, zugelassenen Schlachthaus. Durch die im September dieses Jahres in Kraft getretene europäische Rechtsänderung dürfen zudem insbesondere Hausrinder und Hausschweine unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte "Schlachtung im Herkunftsbetrieb" ist unabhängig von der Haltungsform, im Gegensatz zu der bisherigen Regelung, die nur bei den ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern galt. Die neuen EU-Regelungen bedeuten damit insgesamt mehr Flexibilität bei der hofnahen Schlachtung.

Bayern gegen Tierart- und Tierzahlbegrenzung

Das Bayerische Umweltministerium hat sich bereits mit der erfolgreichen Bundesratsinitiative zur Weideschlachtung im Sommer 2020 für mehr Tierschutz und regionale Wertschöpfung eingesetzt. "Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die hofnahe Schlachtung noch häufiger und flexibler in Deutschland praktiziert werden kann", so Glauber. Dazu hat sich Bayerns Umweltminister erneut an die EU-Kommission gewandt, um die Schlachtung im Herkunftsbetrieb unabhängig von der derzeit geltenden pauschalen Tierart- und Tierzahlbegrenzung durchführen zu können.

Das Merkblatt, Beispielformulare und den Leitfaden mit dem Titel "Hofnahe Schlachtung – Schlachtung im Herkunftsbetrieb" finden Sie unter www.stmuv.bayern.de/themen/lebensmittel/allg_lebensmittel/betriebe/.

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