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„Milchtankstellen von Eichverordnung ausnehmen!“

Milchtankstellen-Betreiber müssen Messgeräte installieren und jeden Liter nachweisen. Das könne das Aus für viele Zapfanlagen sein. Der agrarpolitische Sprecher der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Dr. Leopold Herz, fordert deshalb eine Ausnahme für Milchtankstellen von der Mess- und Eichverordnung.

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Milchtankstellen-Betreiber müssen Messgeräte installieren und jeden Liter nachweisen. Das könne das Aus für viele Zapfanlagen sein. Der agrarpolitische Sprecher der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Dr. Leopold Herz, fordert deshalb eine Ausnahme für Milchtankstellen von der Mess- und Eichverordnung.


Es sei fast wie in der guten alten Zeit: Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe lieferten ihre Milch nur noch zum Teil an Molkereien – der Rest werde selbst vermarktet. „Das nenne ich eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Der Verbraucher freut sich über ein hochwertiges Produkt, dessen Herkunft er genau kennt – und die Landwirte erhalten wieder einen kostendeckenden Preis“, so Dr. Leopold Herz.


Nun aber bekommen viele Bauern unerwünschte Post von den Eichämtern: „Sie sollen Messgeräte installieren und für jeden Liter Milch Kassenbelege ausgeben – das aber wäre das Aus für viele der beliebten Zapfanlagen“, so  der Fraktionsvorsitzende Hubert Aiwanger, selbst Landwirt. Die Freien Wähler haben daher einen Dringlichkeitsantrag initiiert, den sie ins Plenum des Bayerischen Landtags einbringen: „Wir fordern die Staatsregierung darin auf, sich auf Bundesebene für eine Ausnahmeregelung starkzumachen: Milchtankstellen müssen von der Mess- und Eichverordnung ausgenommen werden“, erklärt Aiwanger.


Bis es zu einem endgültigen Entscheid gekommen sei, solle die Staatsregierung außerdem auf entsprechende Anweisungen der Mess- und Eichämter an die Landwirte verzichten, fordert Herzweiter. Denn eines sei klar: „An einer Milchtankstelle fragt niemand nach einem Kassenzettel – der Kauf erfolgt auf Basis von Vertrauen und Wertschätzung für das Produkt.“ 

 

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