Die niedersächsische Verordnung gegen das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist nun in Kraft getreten. Sie definiert Regelungen für Betriebe, deren Rinder mit dem Virus infiziert sind. Das Bundesland will somit den EU-Status einer „anerkannt BHV1-freien Region“ erhalten.
Nach der neuen Verordnung dürfen niedersächsische Betriebe ab dem 1. November 2014 nur noch BHV1-freie, nicht geimpfte Rinder aus anerkannt BHV1-freien Betrieben einstallen. Eine Impfung gegen das Virus ist verboten. Des Weiteren müssen bis zum 1. Mai 2015 alle Reagenten aus den Betrieben entfernt werden.
Darüber hinaus hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer durchgesetzt, dass betroffene Betriebe in der Schlussphase der Sanierung finanziell unterstützt werden. Somit sollen Rinderhalter für die Entfernung der Reagenten einen Pauschalbeitrag in Höhe von 200 € pro Tier erhalten. Voraussetzung ist jedoch eine Merzung aller betroffenen Tiere bis zum 31. Dezember 2014.