Das österreichische Kartellgericht hat wegen vertikaler Preisabsprachen Geldbußen gegen dieMolkerei Nöm sowie zwei Supermarktketten verhängt. Nöm habe Preise mit dem Lebensmitteleinzelhandel abgesprochen. Dies teilt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mit.
Die Molkerei Nöm, zweitgrößter Milchverarbeiter des Landes, muss eine Geldbuße in Höhe von 583.200 Euro zahlen. Als Grund für die Strafzahlungen nannte die Wettbewerbsbehörde die unerlaubte Einflussnahme auf Endverbraucherpreise. Das betrifft Molkereiprodukte im Zeitraum zwischen 2007 und 2012. Dabei wurden vor allem Aktionspreise mit dem Lebensmittelhandel abgestimmt.
Auch die Supermarktkette MPREIS Warenvertriebs GmbH sowie die REWE Tochter Sutterlüty Handels GmbH müssen Strafzahlungen leisten. Die beiden Unternehmen müssen 225.000 Euro bzw. 78.750 Euro an die BWB zahlen. Grund für die Bußgelder sind Preisabsprachen bei Molkereiprodukten, Brauereiprodukten sowie alkoholfreien Getränken. Bei diesen Unternehmen wirkte sich mildernd aus, dass die Preisabstimmungen auf Drängen von Lieferanten und Mitbewerbern durchgeführt wurden.
Die Entscheidungen des Kartellgerichts sind bereits rechtskräftig, da die Parteien auf ein Rechtsmittel verzichtet haben.
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