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Spanien begrenzt Bestände auf 850 Milchkühe oder Mastrinder

Spanien hat die Größe von Milchvieh- und Rindermastbetriebe auf 850 spanische Großvieheinheiten begrenzt. Damit will das Land den wachsenden Umweltproblemen begegnen.

Lesezeit: 3 Minuten

Für Milchvieh- und Rindermastbetriebe gibt es in Spanien jetzt eine gesetzlich vorgeschriebene Maximalgröße. Die Betriebe dürfen laut dem entsprechenden Königlichen Erlass nur noch max. 850 spanische Großvieheinheiten (UGM) halten. Für eine Milchkuh als auch für ein Mastrind werden jeweils 1 UGM angesetzt. Kälber bis zum Alter von sechs Monaten zählen als 0,2 UGM gerechnet und Rinder von sechs Monaten bis zwei Jahren als 0,6 UGM.

Die Neuregelung gilt für Neubauten und Betriebserweiterungen. Betriebe, die jetzt bereits größer sind als 850 UGM oder denen für entsprechende Wachstumspläne alle Baugenehmigungen vorliegen, können weitergeführt beziehungsweise gebaut werden. Es soll aber strengere Kontrollen als bisher geben. Die große Mehrzahl der Milchvieh- und Rindermastbetriebe in Spanien wird von dem Erlass indes nicht betroffen sein. Laut Zahlen der Staatsregierung in Madrid betrug die durchschnittliche Betriebsgröße in der spanischen Milchviehhaltung 2020 gerade einmal 64 Kühe.

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Großbetriebe schon länger in der Kritik

Allerdings sorgt der Bau sogenannter „Macrogranjas“ mit sehr großen Bestandszahlen seit längerem für Aufregung in Politik und Gesellschaft. In die internationalen Medien geschafft haben es Pläne für einen Milchviehbetrieb mit 20.000 Kühen in Noviercas bei Saragossa. Dieses Projekt dürfte laut der freien Autorin Dr. Stefanie Müller jetzt endgültig verboten werden. Aus Umweltschutzgründen waren unter anderem der große spanische Bauernverband COAG und Greenpeace dagegen aktiv geworden.

Die Umweltschutzorganisation feierte den neuen Erlass jetzt zwar als Erfolg. Die Obergrenze von 850 UGM ist Greenpeace aber weiter zu hoch. Außerdem werde nicht berücksichtigt, dass sich in unmittelbarer Nähe mehrere Betriebe mit jeweils 850 UGM ansiedeln dürften. Auch dadurch würden regional beträchtliche Bestandszahlen mit entsprechenden Wirkungen auf die Umwelt erreicht. Für schweinehaltende Betriebe besteht in Spanien bereits seit längerem eine Bestandsobergrenze von 720 UGM. Ein 100 kg schweres Mastschwein wird mit 0,14 UGM geführt.

Druck aus Brüssel nachgegeben

Die Agrarlobby in Spanien hat sich nach Einschätzung von Dr. Stefanie Müller darauf eingestellt, dass in diesem Jahr viele Betriebe schließen müssen. Denn der Kostenanstieg werde für die kleineren und mittleren Höfen noch schwieriger zu managen sein. Der eigentliche Grund für die Regelung liegt nach ihrer Einschätzung in Brüssel: Spanien könne große viehhaltende Betriebe nach einem solchen Dürrejahr und mit dem Wachstum der vergangenen Jahre nicht mehr verkraften. Außerdem seien andere Länder wie Deutschland auch zu Recht über die ungleiche Situation unzufrieden.

Spanien will sich verändern

Zugleich hatte das Verbraucherschutzministerium, das der extremlinken Partei UnidasPodemos untersteht, vor zwei Jahren angekündigt, dass Spanier weniger Fleisch konsumieren müssen. Auch in die gerade erfolgten Steuererleichterungen für Grundnahrungsmittel hat Spanien Fleisch und Fisch nicht mit aufgenommen. Das ist laut Dr. Stefanie Müller ein eindeutiges Statement.

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