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Verbindliche Lieferverträge: Agrarminister schieben Verantwortung den Molkereien zu

Laut Artikel 148 der Marktordnung hat jeder Milcherzeuger das Recht auf einen Vertrag, der u.a. Preis, Menge usw. regelt. Die Agrarminister konnten sich am Freitag allerdings nicht auf eine Umsetzung in Deutschland einigen, das müssten die Molkereien machen. Evt. könne man im Herbst über einen rechtrahmen sprechen.

Lesezeit: 3 Minuten

Laut Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung hat jeder Milcherzeuger seit Januar 2018 das Recht auf einen Vertrag, der u.a. Preis, Menge usw. regelt. Genossenschaften sind befreit, sofern deren Statuten diese Punkte regeln. Von der gerade in Münster zu Ende gegangenen Agrarministerkonferenz hatten sich die Milcherzeuger erhofft, hierzu konkrete Details der Umsetzung in Deutschland zu erfahren. Sie werden nun enttäuscht, weil sich die Minister nicht in allen Punkten einigen konnten.


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Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärte am Freitag, die Molkereien seien bei der Umsetzung am Zug. Wenn die nicht bald handeln würden, werde die Politik eine Initiative starten. Angedacht ist, bis zur Agrarministerkonferenz im Herbst einen rechtsrahmen zu prüfen.


„Wenn wir schneller gehandelt hätten und der Staat Lieferverträge für Menge, Preis, Qualität und Zeitraum eingeführt hätte, hätten wir das Aus von 6000 bis 9000 Milchviehbetrieben verhindern können“, gestand Backhaus hierzu ein.


Priska Hinz, grüne Landwirtschaftsministerin aus Hessen, stellte ihrerseits klar, dass der Artikel 148 direkt von der Politik national ausgestaltet werden sollte. „Ich verstehe nicht, warum die AMK den Bund nicht auffordert, eine nationale Regelung zu treffen“, sagte sie. Generelles Ziel müsse aber ohnehin eine EU-weite Regelung bei dem Thema sein. Im Protokoll heißt es hierzu nur nüchtern: "Die Minister nehmen die seit dem 1.1.2018 wirksamen Änderungen des artikels 148 der Verordnung 1308/2013 (GMO) zur Kenntnis."


Wie geht es weiter auf dem Milchmarkt?


Die Minister stellten bei ihrer Konferenz zudem mit Sorge fest, dass sich das Rohmilchangebot erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung an sich verschlechternde Marktbedingungen anpasst. Die Gründe hierfür seien vielschichtig, so dass ein marktkonformes Lieferverhalten nach wie vor nur sehr schwer möglich sei.


Bedauerlich sei, dass die Wirtschaft trotz erster Ansätze noch keine ausreichende Bereitschaft zeige, die Lieferbeziehungen zu modernisieren, heißt es weiter. Die Ressortchefs fordern die Molkereiwirtschaft auf, ihre Systeme zur Verbesserung der Mengenplanung und darüber hinaus eingeleitete Maßnahmen offen darzulegen.


Erkennbar sei aber bereits, dass sich die nach EU-Recht maximal zulässige Bündelungsmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen unn deren Vereinigungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse von höchstens 3,5 % der gesamten in der EU erzeugten Milch bereits jetzt als eng erweist. Insbesondere durch den Brexit würde das noch schneller an Grenzen stoßen. Die Minister bitten daher den Bund, auf EU-Ebene für eine maßvolle Anhebung der EU-weit zulässigen Bündelungsmenge einzutreten, um das für Milcherzeuger wertvolle Instrument zur Stärkung ihrer position in der Lieferkette weiter auszubauen. Es sei nicht erkennbar, dass Erzeugerorganisationen dadurch eine marktbeherrschende Stellung erlangen könnten, zumal für Molkereien keine Obergrenzen gelten.


Mit Blick auf die unverändert hohen EU-Interventionsbestände an Magermilchpulver begrüßten die Minister die Entscheidung des EU-Agrarrates, 2018 auf einen Ankauf von Milchpulver zum Festpreis zu verzichten. Sie bitten den Bund, sich neben den bislang eingeleiteten Maßnahmen zur Verringerung der Magermilchpulverbestände bei der EU für eine Verwendung der Pulverbestände für internationale Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung der dortigen Versorgungslage einzusetzen.

 

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