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Verbot des Schlachtens trächtiger Tiere soll ab Herbst gelten

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben dem Verbot der Schlachtung von trächtigen Tieren zugestimmt. Ausnahmen gibt es für Schafe und Ziegen. Es könnte damit ab Herbst 2017 gelten. Ab Sommer soll die Fütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer wieder erlaubt sein.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben dem Verbot der Schlachtung von trächtigen Tieren zugestimmt. Ausnahmen gibt es für Schafe und Ziegen. Es könnte damit ab Herbst 2017 gelten. Ab Sommer soll die Fütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer wieder erlaubt sein.


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„Es ist verboten, ein Säugetier, ausgenommen Schafe und Ziegen, das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben“, heißt es in dem Gesetzentwurf, auf den sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, sollen weiterhin möglich sein. Das Verbot gilt nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen angeordnet worden ist oder diese im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist, heißt es im Gesetz.


2-jährige Verhandlungen gehen zu Ende


Die abschließenden Beratungen im Bundestag über den Gesetzentwurf sollen laut derzeitiger Planung im Mai stattfinden. Zumal das Verbot zwei Monate nach Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft treten soll, wird es vermutlich ab Herbst 2017 gelten, heißt es in Berlin. Über das Verbot hat die Koalition bereits seit mehr als zwei Jahren debattiert. Zwischenzeitlich hatte es öffentliche Diskussionen über Fälle, in denen trächtige Kühe geschlachtet wurden, gegeben.


Fraktionen schließen Lücke im Tierschutzgesetz


Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, Christina Jantz-Herrmann, begrüßte die nun gefundene Einigung zwischen Union und SPD. Sie sei eine gute Nachricht für den Tierschutz. Das Gesetz solle dafür sorgen, dass bereits schmerzempfindliche Tierföten nicht mehr leidvoll bei der Schlachtung des betäubten Muttertieres verenden. Bislang war eine solche Praxis rechtlich erlaubt, weil Säugetiere erst ab der Geburt unter den Schutz des Tierschutzgesetzes fallen. „Diese Lücke wollen wir schließen, indem Säugetiere, die als Nutztiere gehalten werden, im letzten Drittel der Trächtigkeit gar nicht erst zum Schlachthof transportiert werden dürfen“, so Jantz-Hermann.


SPD will Ausnahme von Schafen und Ziegen noch überprüfen lassen


Schafe und Ziegen wurden von den Koalitionspartnern mit der Begründung aus der Regelung aus genommen, da diese anders als Rinder meist nicht künstlich besamt werden und sich bei ihren Haltungsbedingungen das Problem nicht stelle. Dennoch soll das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Untersuchungen veranlassen, damit auf Grund der Ergebnisse über die Aufnahme von Schafen und Ziegen in das Gesetz entschieden werden kann, erläutert Jantz-Hermann.


Verfütterungsverbot von tierischem Fett an Wiederkäuer wird aufgehoben


Gemeinsam mit dem Schlachtverbot hat sich die Koalition auch auf eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches geeinigt. Sie hebt das nationale Fütterungsverbot von tierischen Fetten an Wiederkäuer auf. Es werde nicht länger von der Wissenschaft für nötig betrachtet. Außerdem würde kein anderes europäisches Land dies so praktizieren, heißt es zur Begründung. Die Fettverfütterung ist, sobald das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, wieder möglich. Dies könnte, wenn der Bundestag im Mai zustimmt, bereits im Sommer 2017 der Fall sein. Das Verfütterungsverbot war im Zuge der BSE Krise verhängt worden.


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