Die Vorschrift der neuen Düngeverordnung, dass Tierhalter mit einem Viehbesatz von mehr als 3 GV/ha ab 2020 neun Monate statt bisher sechs Monate Lagerkapazität für Gülle vorzuhalten haben, bedeutet allein für die Schweinehaltung in Schleswig-Holstein ein zusätzliches Lagervolumen von 140.000 m³. Das erklärte Dr. Eckhard Boll vom Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp gegenüber top agrar.
Seine Zahl resultiert aus Berechnungen, die von einem weiteren Strukturwandel in der Schweinehaltung im nördlichsten Bundesland ausgehen und unterstellen, dass 50 % der künftigen Sauenhalter und 25 % der Betriebe, die Mastschweine halten, ab 2020 mehr als 3 GV/ha haben werden.
Wird der Investitionsbedarf für den Behälterbau mit 50 € netto je Kubikmeter Inhalt veranschlagt, stehen für die Schweinehalter 7 Mio. € Investition an, die die novellierte Düngeverordnung in diesem Punkt nach sich zieht, so Boll weiter. Bei künftig ca. 250 schweineproduzierenden Betrieben, die Lagerkapazitäten aufstocken müssen, würden durchschnittlich 30.000 € in Güllelagerraum zu investieren sein. In der Realität würden diese Betriebe nicht nur die Mindestforderung erfüllen, sondern einer Vorhaltestrategie folgend, auch größere Behältervolumina bauen, erklärt der Fachmann.
Um diese und weitere Anforderungen neuerer Umweltgesetzgebung geht es in einer Veranstaltung zur „Nährstoffeffizienz vom Stall zum Feld“, die am 05. und 06. Juli 2017 am Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp stattfindet. Anmeldungen werden jederzeit noch entgegengenommen (s. Programm).