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Antibiotika-Minimierung: Bundesrat gibt grünes Licht

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (16.09.) der von der Bundesregierung geplanten Tierarzneimittelnovelle im Kern zugestimmt. Das Melde- und Kontrollverfahren müsse aber vereinfacht werden.

Lesezeit: 4 Minuten

In punkto Antibiotika-Minimierungskonzept ziehen Bund und Länder offensichtlich an einem Strang. Zum Kerninhalt des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) gab es am vergangenen Freitag vom Bundesrat wenig Einwände. Das grundsätzliche Ziel der Gesetzesänderung, nämlich den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken, wird von der Länderkammer nicht in Frage gestellt.

Meldepflicht auch für Milchkühe, Sauen und Eber

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Der Regierungsentwurf sieht vor, dass das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept zukünftig nicht mehr nur für Masttiere gilt, sondern auch für Milchkühe ab der ersten Kalbung, Jung- und Legehennen, Sauen und Eber zur Ferkelerzeugung, nicht abgesetzte Saugferkel sowie für nicht im Haltungsbetrieb geborene Kälber ab der Einstallung bis zum Alter von zwölf Monaten. Zudem sind Anpassungen hinsichtlich der Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, geänderte beziehungsweise verkürzte Fristen im Antibiotikaminimierungskonzept und eine EU-einheitliche Antibiotikadatenerfassung vorgesehen.

Meldefristen besser aufeinander abstimmen

Der Bundesrat sah nur wenig Korrekturbedarf. Er fordert in seiner Stellungnahme neben redaktionellen Klarstellungen unter anderem, Daten bei Meldepflichten ausschließlich elektronisch zu übermitteln und Meldefristen besser aufeinander abzustimmen. Die für die Tierhalter aufwendige Datenbereitstellung von Tierbestandsveränderungen für die Berechnung der Therapiehäufigkeit sei zudem zu vereinfachen.

Auch Nichtabgabe muss gemeldet werden

Die Verwendung von Antibiotika soll bei allen Betrieben mit den genannten Nutzungsarten - wie weiterhin bei denjenigen mit Masttieren von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten - erfasst und systematisch reduziert werden. Die Halter der neuen Nutzungsarten haben laut der Regierungsvorlage künftig halbjährig Angaben zum Tierbestand an die zuständige Behörde zu machen, um deren betriebliche Therapiehäufigkeit zu berechnen. Diese Meldung kann auch durch Dritte erfolgen. Wurden keine antibiotischen Arzneimittel eingesetzt, muss in Zukunft auch dies angegeben werden, die Mitteilungspflicht über den Tierbestand entfällt dann.

Lückenlose Datenerfassung angestrebt

Die Meldung über jegliche Anwendung eines antibiotisch wirksamen Arzneimittels soll für alle Rinder, Schweine, Hühner oder Puten und auch bei Einzeltieren in Kleinstbeständen, die nicht dem Minimierungskonzept unterliegen, für behandelnde Tierärzte zukünftig verpflichtend werden. Damit will die Bundesregierung eine von der EU geforderte lückenlose Datenerfassung gewährleisten.

Berechnung der Therapiehäufigkeit

Angaben an die zuständige Behörde sind unter anderem über Art und Menge des verschriebenen antibiotischen Arzneimittels, den Zeitpunkt und die Dauer der Anwendung sowie die Nutzungsart und Zahl der behandelten Tiere zu machen. Zusammen mit den Angaben der Tierhalter über die Bestände wird daraus von der zuständigen Behörde die betriebliche Therapiehäufigkeit für einzelne Nutztierdaten berechnet.

Die Daten werden in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur Erstellung von Risikobewertungen der Antibiotikaanwendungen sowie an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Berechnung der bundesweiten Kennzahlen der Therapiehäufigkeit weitergeleitet. Diese dienen den Tierhaltern als Vergleichsmaßstab, um ihren eigenen Antibiotikaverbrauch mit dem der Berufskollegen zu vergleichen. Werden diese überschritten, müssen Maßnahmen gegen einen überhöhten Medikamentengebrauch eingeleitet werden. Die Kennzahl 1 gibt als Median dabei den Wert an, unter welchem 50 % aller Therapiehäufigkeiten im Bundesmittel liegen. Die Kennzahl 2 den Wert, unter dem 75 % der Therapiehäufigkeiten liegen.

Reserveantibiotika werden stärker gewichtet

Neu in das Gesetz aufgenommen werden soll hinsichtlich der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit eine stärkere Gewichtung bei der Behandlung der Tiere mit Arzneimitteln, die Cephalosporine der dritten und vierten Generation, Fluorchinolone oder Colistin enthalten, sogenannte Reserveantibiotika. Diese sollen künftig bei den Behandlungstagen mit dem Faktor 3 gewichtet werden, womit sich rechnerisch die Therapiehäufigkeit erhöht. Damit soll laut der Bundesregierung ein Signal gesetzt werden, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung für die Humanmedizin auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Grundsätzlich will die Regierung aber an der bisherigen Berechnung der Therapiehäufigkeit festhalten, da sich diese bewährt habe.

Berechnung zu komplex

Das sieht der Bundesrat allerdings anders. Er beklagt in seiner Stellungnahme, dass die Berechnung zu komplex und durch die Angabe jeder Änderung des Bestandes in einem Halbjahr sehr aufwendig, schwer zu kontrollieren und auch fehleranfällig sei. Unterlassene Meldungen von Abgängen würden beispielsweise zu einer geringeren Therapiehäufigkeit führen. Die Länderkammer schlägt deshalb vor, den Antibiotikaverbrauch auf die Gesamtzahl gehaltener Tiere in einem Halbjahr und nicht wie bisher auf die durchschnittliche Zahl zu beziehen. Umfangreiche Meldungen zu Abgängen seien dann nicht mehr nötig und der Melde- und Kontrollaufwand lasse sich verringern. Eine Studie an der Freien Universität Berlin habe gezeigt, dass die Korrelation der Ergebnisse mit der bisherigen Berechnungsmethode sehr hoch sei.

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