Die Amtschefs der Länderagrarministerien haben sich am Donnerstag, den 14. Januar 2021 darauf geeinigt, dass die Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen auch im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglich sein sollte, heißt es in einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Land-wirtschaft (top agrar berichtete). „Wenn die Tiere im Freien gehalten werden oder Auslauf haben, dann ist das besonders artgerecht und eine gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung. …. Wir wollen Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut bringen. Deshalb sollen Experten jetzt Lösungen dafür entwickeln", wird Sachsens Agrar-Staatssekretärin Gisela Reetz zitiert.
Nicht angemessen und fahrlässig
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) hat diesem Vorhaben jetzt eine klare Absage erteilt. Er hält es für nicht angemessen und fahrlässig, die wirtschaftliche Existenz der Tierhalter gegen eine „gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung“ abzuwägen. Der Bundesverband fordert einen konsequenten Schutz der Hausschweinbestände im Rahmen der Möglichkeiten der Schweinepestverordnung. Schließlich handele es sich nur um ein vorübergehendes Verbot, so BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer. Wichtig sei, dass Biobetriebe, die unverschuldet Tiere aufstallen müssen, den Biostatus nicht verlieren. Hierfür sollten jetzt Lösungen erarbeitet werden.
FLI empfiehlt vorübergehende Aufstallung
Der Bundesverband Rind und Schwein beruft sich bei seiner ablehnenden Haltung auf eine Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 7. Dezember 2020 zur Übertragung der ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen. Dort macht das FLI deutlich, dass durch die nachgewiesene Verschleppung von potentiell infiziertem oder kontaminiertem Material die in der SchHaltHygV vorgesehenen Maßnahmen für Auslauf- und Freilandhaltungen einen Eintrag des ASP-Virus nicht mit der erforderlichen Sicherheit verhindern. Daher empfiehlt das FLI eine Aufstallung der Tiere. Einige betroffene Landkreise hätten das in ihren Allgemeinverfügungen aufgegriffen.