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ASP in Niedersachsen: „Wir sind gefangen in zu vielen starren EU-Regelwerken“

Die Vermarktung der Ferkel und Schweine in Niedersachsens ASP-Überwachungszone bleibt schwierig. Hermann Hermeling, Vorsitzender des Landw. Kreisvereins Lingen, hält viele EU-Vorgaben für überholt.

Lesezeit: 6 Minuten

In den Ställen in der niedersächsischen ASP-Restriktionszone stauen sich aktuell rund 21.000 überschwere Mastschweine. Über die aktuelle Situation sprach top agrar mit dem Vorsitzenden des landw. Kreisvereins Lingen, Hermann Hermeling.

Herr Hermeling, mit welchen Problemen infolge des ASP-Ausbruchs im Landkreis Emsland Anfang Juli kämpfen die Betriebe und wie nehmen Sie die aktuelle Situation der Veredler vor Ort wahr?

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Hermeling: Problem Nr. 1 bleibt die stockende Vermarktung der Ferkel und Mastschweine in der Überwachungszone. Auch fast zwei Monate nach dem ASP-Ausbruch in einem Sauen haltenden Betrieb lassen sich weiterhin nur Teile der schlachtreifen Mastschweine unter erschwerten Bedingungen vermarkten. In den ersten beiden Augustwochen kamen z.B. nur 5.000 bis 6.000 Tiere an den Schlachthaken. Das ist viel zu wenig, denn jede Woche werden im ASP-Gebiet gut 7.000 Mastschweine schlachtreif. Viele Landwirte räumen derzeit Scheunen leer, um Ferkel oder Mastschweine provisorisch irgendwie unterzubringen.

Haben Sie Hoffnung, dass das Verbringen von Schweinen zeitnah leichter wird?

Hermeling: Das ist momentan schwer zu sagen. Aber erste Erfolge haben wir ja bereits erzielt. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium erlaubt bereits seit dem 15. Juli 2022 per Verordnung, dass eine Verbringung von Ferkeln innerhalb der Überwachungszone möglich ist. Dazu mussten allerdings zuerst Kooperationsnetzwerke gegründet werden.

„Die Vermarktung in der Überwachungszone läuft über Kooperationsnetzwerke“ - Hermeling

Was steckt hinter den Kooperationsnetzwerken?

Hermeling: Das Verbringen von Schweinen in der Überwachungszone darf nur innerhalb einer Kooperation erfolgen. Das funktioniert wie folgt: Schweinehalter melden sich z.B. bei einer Erzeugergemeinschaft, die dann die organisatorische Führungsrolle für die Vermarktung übernimmt. Zuvor müssen sich alle Beteiligten auf einen einheitlichen Hygienestatus und Auflagen verständigen, an die sich alle zu halten haben und die EU-rechtskonform sein müssen.

Auch die Ferkelerzeuger verzweifeln zusehends. Wie ist der aktuelle Stand hier?

Hermeling: Seit 4. August dürfen laut Erlass Ferkel auch nach außerhalb der Überwachungszone verbracht werden. Allerdings nur in die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim. Wir haben Gott sei Dank Mäster gefunden, die sich bereit erklärt haben, Ferkel aus der Überwachungszone in ihren leer stehenden Mastställen aufzustallen. Das ist nicht selbstverständlich, denn diese Betriebe müssen die gleichen Auflagen einhalten wie die Betriebe in den ASP-Restriktionsgebieten. Die Betriebsleiter dürfen die Schweine dann nach der voraussichtlichen Aufhebung der Überwachungszone am 14. Oktober frei vermarkten.

Welche Auflagen gelten vor dem Verladen der Schweine?

Hermeling: Bei Ferkeln und Mastschweinen werden nach einem festen Probenschlüssel Blutproben durch den Tierarzt gezogen. Die Proben sind sieben Tage gültig. 24 Stunden vor dem Verladen muss der Tierarzt die Schweine dann noch einmal klinisch begutachten. Abschließend muss das Veterinäramt den Transport genehmigen.

Was muss sich aus Ihrer Sicht im Seuchenfall künftig ändern?

Hermeling: Wir müssen vor allem die teils Jahrzehnte alten EU-Vorgaben anpassen. Denn aktuell sind wir in den starren Regelwerken regelrecht gefangen. Ein Beispiel: Die Vorschrift, dass das Fleisch auf 80 °C Kerntemperatur erhitzt werden muss und somit wertlos für die Verarbeitungsindustrie wird, ist nicht mehr zeitgemäß. Experten hinterfragen diese Vorgehensweise schon länger. Wenn das Fleisch nicht mehr durch die hohe Hitze regelrecht kaputt gekocht würde, könnte es z.B. zu Kochschinken verarbeitet und vermarktet werden.

"Wir brauchen dringend kurze Entscheidungswege" - Hermeling

Auch die Anzahl der EU-Vorgaben bereitet Probleme. Die Schlachter und Verarbeiter müssen z.B. darlegen, wo die Nebenprodukte bleiben, was mit dem Fett aus den Fettabscheidern passiert usw. Das ist alles sehr, sehr aufwendig. Warnen möchte ich aber ausdrücklich davor, sich national über die EU-Regeln hinwegzusetzen. Denn Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen werden mit EU-Geld kofinanziert. Das darf man nicht aufs Spiel setzen.

Ein weiteres Problem ist der deutsche Föderalismus. Sobald Fleisch aus einem von der ASP-betroffenen Bundesland in ein ASP-freies Bundesland verbracht wird, müssen auch die dortigen Behörden das Verbringen und die Verarbeitung genehmigen. Und das passiert zu zögerlich oder dauert oft sehr lange. Wir brauchen hier dringend kurze Entscheidungswege.

Haben Sie Hoffnung, dass sich die EU bewegt?

Hermeling: Ja. Denn kein EU-Land hat Interesse daran, dass die Tierseuchenbekämpfung auch in Zukunft vor allem auf dem Rücken der Bauern ausgetragen wird. Als Branche müssen wir gemeinsam Druck machen und verhindern, dass künftig noch mehr bäuerliche Existenzen unverschuldet aufgrund veralteter Vorschriften vernichtet werden. Denkbar wäre z.B., das 10 km-Überwachungsgebiet im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen nach vierwöchiger intensiver Beobachtung aufzuheben und sich auf die 3 km-Schutzzone zu beschränken. Dadurch würden die Vermarktungsmöglichkeiten deutlich einfacher.

In den ASP-Krisenhandbüchern fehlen Lösungsvorschläge zur Vermarktung. Warum?

Hermeling: Die Handbücher sind äußerst wertvoll, weil sie die Abstimmung der Behörden untereinander beschleunigen und dafür sorgen, dass z.B. Hygienemaßnahmen besser aufeinander abgestimmt sind. Die Vermarktung der Ferkel und Schweine aber ist Sache der Wirtschaft. Das kann man nicht mit Handbüchern regeln.

„Wir brauchen mehr Spielräume bei der Festlegung der Überwachungszone“ - Hermeling

Bei einem ASP-Ausbruch werden eine 3 km-Schutz- und 10 km-Überwachungszone ausgewiesen. Ist diese Vorgehensweise nicht längst überholt?

Hermeling: Wenn man den aktuellen ASP-Ausbruch näher analysiert, zeigt sich, dass die Hygienekonzepte, die Meldesysteme und die Keulungsmaßnahmen sehr gut funktionieren. Aufgrund dieser Erfahrungen stelle ich mir die Frage, ob die generelle geographische Festlegung einer 10-km Überwachungszone sowie die generelle Frist von 90 Tagen Verbringungsverbot noch gerechtfertigt sind. Wenn wie im aktuellen Fall alle Beteiligten vorbildlich gearbeitet haben und es anscheinend bei einem Punkteintrag bleibt, sollten es mehr Spielräume geben. Sperrfristen z.B. könnten dann weiter verkürzt werden.

Finanziell ist die Situation für die betroffenen Betriebe katastrophal. Bei 1.000 Mastschweinen beläuft sich der Schaden schnell auf mindestens 200.000 €, weil für die Schweine kein Geld fließt. Welche finanziellen Hilfen erwarten Sie jetzt?

Hermeling: Wer eine Ertragsschadenversicherung hat, sollte prüfen, ob diese zahlt. Zudem sollte jeder Landwirt bei seiner Versicherungsagentur anfragen, ob sich eine solche Versicherung jetzt noch abschließen lässt. Soweit ich weiß, nehmen einige Versicherungen auch jetzt noch Betriebe auf. Momentan laufen außerdem Gespräche darüber, ob und inwieweit das Land Niedersachsen den betroffenen Betrieben finanziell helfen kann.

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