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ASP-Risiko bei Auslauf- und Freilandhaltung

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Risiko eines ASP-Eintrags in Hausschweinebestände mit Auslauf- oder Freilandhaltung neu bewertet.

Lesezeit: 2 Minuten

Auslaufhaltungen von Schweinen kommen bei Verbrauchern und Tierschützern gut an. In der Biohaltung müssen Schweine jederzeit Zugang zu einem Auslauf haben. Aber auch für konventionelle Haltungen sehen einige Tierwohlprogramme ab bestimmten Haltungsstufen das Angebot von Ausläufen bzw. Außenklimareizen vor.

Verschleppungsgefahr durch Raubtiere und Vögel

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Aus seuchenhygienischer Sicht bergen Freiland- und Auslaufhaltungen nach einer neuen Bewertung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) jedoch erhebliche Risiken. Zwar lasse sich die Gefahr reduzieren, wenn die Vorgaben der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung eingehalten werden. Dazu gehört z.B. die für diese Haltungsverfahren vorgeschriebene doppelte Umzäunung. Der Zaun muss mindestens 1,50 m hoch, ausreichend stabil und 20 bis 50 cm tief im Erdboden verankert sein. Zudem darf der Tierbereich nur durch gesicherte Ein- und Ausgänge betreten bzw. befahren werden. Es bleibt jedoch die Gefahr, dass infizierte Kadaverteile über Raubtiere oder Vögel in den Aufenthaltsbereich der Auslaufschweine verschleppt werden, zumindest über kürzere Distanzen. Es wird auch immer wieder beobachtet, dass sich Kolkraben an den Futterautomaten der Schweine bedienen.

Aufstallungspflicht in Kernzonen und Gefährdeten Gebieten empfohlen

Das FLI kommt bei seiner neueren Bewertung daher zu dem Schluss, dass die doppelte Umzäunung und die verschließbaren Tore nur für Auslauf- und Outdoor-Haltungen in den Pufferzonen einen ausreichenden ASP-Schutz für die dort gehaltenen Hausschweine bieten. Für die Kernzonen und Gefährdeten Gebiete empfiehlt das FLI hingegen die Aufstallung aller in Auslauf- und Freilandhaltung untergebrachten Schweine. Alternativ können die Tiere auch, soweit dies möglich ist, in ASP-freie Gebiete umgestallt werden.

In diesem Zusammenhang empfiehlt das FLI, den entstehenden Schaden, den ein ASP-Eintrag in einen Hausschweinebestand hätte, gegen den finanziellen Schaden abzuwägen, der für den Outdoorhalter durch die vorübergehende Aufstallung seiner Outdoortiere entstehen würde. In einer Studie, die einen ASP-Eintrag in dänische Hausschweinebestände simulierte, wurden direkte Kosten von 12 Mio. € und Verluste durch die damit verbundenen Exportverbote in Höhe von 349 Mio. € errechnet.

Deutschland leide schon jetzt unter deutlichen Exportverlusten, seitdem die ASP regional begrenzt unter Wildschweinen auftritt. Ein ASP-Eintrag in Hausschweinebestände würde die wirtschaftlichen Verluste um ein Zigfaches vergrößern. Hinzu kämen Tierschutzprobleme, wenn die Schlachthöfe die Abnahme von Schlachtschweinen aus Restriktionsgebieten noch weiter einschränken würden.

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