In den brandenburgischen Landkreisen Märkisch-Oderland und Spree-Neiße sind die beiden Sperrzonen, die nach den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet wurden, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dadurch entfallen die vorrübergehenden Einschränkungen innerhalb der Restriktionsgebiete um die drei Ausbruchsorte. Die Landkreise haben entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügungen veröffentlicht, wie das Brandenburger Verbraucherschutzministerium in einer Pressemitteilung schreibt.
Vermarktung von Schweinen wieder leichter
„Die Auflösung der Sperrzonen III ist eine gute Nachricht für die schweinehaltenden Betriebe in den betroffenen Gebieten. Damit erleichtert sich wieder die Vermarktung der Schweine aus dieser Region“, erklärte Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des ASP-Krisenstabes und Verbraucherschutzsekretärin. Die Entscheidung beruhe auf Ergebnissen von Untersuchungen aus den Schweinebeständen, die belegen, dass keine Verschleppung der Tierseuche statt-gefunden habe. „Ich appelliere dennoch an alle Schweinehehalterinnen und Schweinehalter, weiter wachsam zu sein und unbedingt die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche bei Hausschweinen zu verhindern“, mahnte Heyer-Stuffer.
Bei einem Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen wird grundsätzlich eine sogenannte Sperrzone III eingerichtet. Diese setzt sich zusammen aus einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km. Mitte Juli wurde die ASP erstmals in Hausschweinebeständen in Brandenburg nachgewiesen. Betroffen waren ein Betrieb mit 300 Tieren in der Gemeinde Neiße-Malxetal im Landkreis Spree-Neiße sowie zwei Kleinstbestände in der Gemeinde Letschin im Landkreis Märkisch-Oderland.