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Afrikanische Schweinepest

ASP: Wie gefährdet sind Auslauf- und Freilandhaltungen?

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat eine qualitative Risikobewertung zur Einschleppunggefahr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Auslauf- und Freilandhaltungen erstellt.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie groß ist die Gefahr, dass Hausschweine in Auslauf- und Freilandhaltungen mit ASP-infizierten Wildschweinen in Kontakt kommen können? Und welches Eintragsrisiko geht von aasfressenden Vögeln aus, die sich an den Futterautomaten von im Freiland gehaltenen Schweinen frei bedienen können? Diese Fragen werden seit dem Fund des ersten ASP-infizierten Wildschweins in Brandenburg sehr hitzig diskutiert. Konventionelle Schweinhalter in ASP-Restriktionsgebieten hatten deshalb immer wieder eine Aufstallungspflicht für Schweine gefordert, die outdoor oder in Ställen mit Außenauslauf gehalten werden.

Ergriffene Biosicherheitsmaßnahmen sind entscheidend

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Um die Diskussion zu versachlichen, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine qualitative Risikobewertung durchgeführt und das Ergebnis jetzt in einer 15-seitigen Broschüre veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse lauten:

  • Allgemeingültige Aussagen zum Eintragsrisiko sind schwierig. Es müssen immer die vom Betrieb getroffenen Biosicherheitsmaßnahmen und die Haltungsbedingungen vor Ort berücksichtigt werden.
  • Zudem ist das Risiko eines Eintrags in ASP-freien Gebieten und in den ASP-Sperrzonen unterschiedlich hoch, weil es vom Vorkommen der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Umgebung abhängt.
  • Bei Freilandhaltungen mit einem nicht überdachten Grünauslauf ist das Risiko eines ASP-Eintrags in ASP-freien Gebieten und in Sperrzonen I („Pufferzonen“) als vernachlässigbar und in Sperrzonen II (ASP bei Wildschweinen) als gering einzustufen. Das gilt aber nur, wenn eine intakte, doppelte wildschweinsicheren Umzäunung vorhanden ist und Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung akribisch eingehalten werden.
  • In Sperrzone III (ASP bei Hausschweinen) ist das Risiko davon abhängig, ob zusätzlich zu betroffenen Hausschweinebeständen auch Wildschweine in dem entsprechenden Gebiet mit der ASP infiziert sind. Sind sie dies nicht, ist das Risiko vergleichbar mit dem in Sperrzone I und somit vernachlässigbar.
  • Sind auch Wildschweine von der ASP betroffen, entspricht das Risiko dem in Sperrzone II (gering).
  • Erfüllen die Biosicherheitsmaßnahmen hingegen die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung nicht, ist das Risiko eines ASP-Eintrags in einen Freilandbetrieb in Sperrzone II und Sperrzone III, in dem auch Wildschweine betroffen sind, als wahrscheinlich anzusehen.
  • Auslaufställe, deren Auslauf direkt an einen Stall angrenzt und die vor einem Viruseintrag geschützt werden können, unterliegen in ASP-freien Gebieten und in Sperrzone I einem vernachlässigbaren Risiko und in Sperrzone II einem geringen Risiko einer ASP-Einschleppung.
  • Das Eintragsrisiko in Sperrzone III ist ebenfalls abhängig vom ASP Status der Wildschweinepopulation und wie bei Freilandhaltungen vergleichbar mit Sperrzone I (ohne infizierte Wildschweine) oder Sperrzone II (Wildschweine ebenfalls infiziert). Hier ist eine individuelle Risikoabschätzung erforderlich, die die im Betreib getroffenen Biosicherheitsmaßnahmen und die Lage des Betriebes in der Sperrzone berücksichtigt.

Die komplette Risikobewertung de FLI finden Sie hier:

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