Die aktuellen Nachweise der Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Schweden und Hausschweinen in Norditalien sowie das massive ASP-Geschehen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina verdeutlichen, wie wichtig es ist, den eigenen Bestand optimal vor dem Eintrag von Krankheits- und Seuchenerregern zu schützen. Das unter anderem von der Uni Vechta und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) entwickelte und 2019 freigeschaltete Onlinetool „ASP-Risikoampel“ kann den Schweinehaltern dabei wertvolle Hilfestellung geben – kostenfrei und anonym.
ASP-Risikoampel 2.0
Im Rahmen der Fachtagung des Verbundes Transformationsforschung agrar Niedersachsen (trafo:agrar) am 31. August in Melle haben die Wissenschaftler nun eine überarbeitete und an neue Erkenntnisse bzw. rechtliche Vorgaben angepasste Version des Onlinetools vorgestellt. Eingeflossen sind z.B. die Erfahrungen der letzten drei Jahre bei der ASP-Bekämpfung in den neuen Bundesländern und neue rechtliche Vorgaben seit Inkrafttreten des deutschen Tiergesundheitsgesetztes sowie des EU-Tiergesundheitsrechtsakts im April 2021.
Zusätzliche Risikofaktoren berücksichtigt
Die ASP-Risikoampel, deren betriebsindividuelle Auswertung rund eine Stunde in Anspruch nimmt, umfasst jetzt 119 Fragen. Neu hinzugekommen ist u.a. die Bewertung weiterer Risikofaktoren wie die Entsorgung von Proviant von Erntehelfern bzw. Saisonarbeitskräften aus ASP-Risikogebieten. Aber auch Erfahrungen zur Kadaverlagerung im Betrieb oder zum Verfüttern von Frischpflanzenmaterial wurden berücksichtigt.
EU fordert betriebsindividuellen Biosicherheitsplan
Rechtlich neu ist, dass Schweine haltende Betriebe in den Sperrzonen I, II und III zum Schutz vor biologischen Gefahren bis zum 31.12.2024 einen betriebsindividuellen Biosicherheitsplan erstellen müssen. Der Online-Check der Risikoampel inklusive der automatischen Auswertung und der To Do-Liste dient dazu, die Biosicherheits-Schwachstellen ausfindig zu machen und abzustellen.
Niedersächsischer Biosicherheits-Managementplan
Ist dies geschehen, kann der Betriebsleiter einen teilweise vorformulierten Biosicherheits-Managementplan ausfüllen, der unter Federführung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks entstanden ist. Beides zusammen soll dann künftig die Anforderungen des „betriebsindividuellen Biosicherheitsplans“ erfüllen, den Brüssel ab Januar 2025 verlangt.
Zur überarbeitete „ASP-Risikoampel 2.0“ gelangen Sie hier. Und den niedersächsischen Biosicherheits-Managementplan können Sie hier herunterladen:
Biosicherheitskonzept Schwein