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Berlin will Klage gegen Schweinehaltung einreichen

Der Berliner Verbraucherschutzsenator Dirk Berendt will gegen die rechtlich zugelassenen Haltungsbedingungen für Schweine klagen. Er sieht darin einen Verstoß gegen artspezifische Grundbedürfnisse von Schweinen. Das Bundesverfassungsgericht soll die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung prüfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Berliner Verbraucherschutzsenator Dirk Berendt will gegen die rechtlich zugelassenen Haltungsbedingungen für Schweine klagen. Er sieht darin einen Verstoß gegen artspezifische Grundbedürfnisse von Schweinen. Das Bundesverfassungsgericht soll die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung prüfen.


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Berlins Verbraucherschutzsenator Dirk Berendt (Grüne) will eine Normenkontrollklage gegen die rechtlichen Haltungsbedingungen für Schweine beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. „Wir halten es für juristisch und politisch richtig, die Regelung zur Schweinehaltung vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen“, sagte Berendt heute bei einem Besuch der Domäne Dahlem in Berlin. Die Bedingungen in vielen deutschen Schweineställen verstießen gegen das Tierschutzgesetz und auch gegen die Verfassung, so Berendt weiter.


Fehlende Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten


Die Verfassung von Berlin sehe vor, dass Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen seien. „Entgegen dieser Vorgaben verstoßen nach Auffassung vieler Experten die Vorschriften zur Haltung von Schweinen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die artspezifischen Grundbedürfnisse von Schweinen“, sagte Berendt. Insbesondere ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separater Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten drängten die Grundbedürfnisse unangemessen und damit tierschutzwidrig zurück, hieß es zur Begründung. Zwar werde im Land Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten. Die Berliner Verbraucher hätten aber die berechtigte Erwartung, dass Tiere auch in der konventionellen Aufzucht so gehalten werden, dass ihre artspezifischen Grundbedürfnisse geachtet werden, sagte Berendt.


Rechtsgutachten von Greenpeace findet Berücksichtigung


Berendt stützt sich in seiner Bewertung auf das Rechtgutachten zur Schweinehaltung, dass Greenpeace im Mai dieses Jahres hat anfertigen lassen. Das Gutachten hatte die gesetzlichen Mindeststandards für die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland als verfassungswidrig eingestuft. Sie würden nicht der im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung von Nutztieren entsprechen, lautete einer der Vorwürfe.


SPD und Linke müssen im Senat noch zustimmen


Der Verbrauchschutzsenat habe eine Vorlage für die Normenkontrollklage erstellt, dem der Berliner Senat noch zustimmen müsse. Er sei sehr zuversichtlich, dass der Senat dieser zustimmen werde und diese nach Karlsruhe gehen werde, so Berendt. Offen ist noch, ob die Koalitionspartner SPD und Linke die Vorlage durchwinken oder nicht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, könnten noch einige Tage bis Wochen vergehen, hieß es.


Greenpeace begrüßt die Ankündigung einer Klage


Greenpeace begrüßte die von Berlin heute angekündigte Normenkontrollklage. „Die Vorlage des Senators ist ein erster wichtiger Schritt, die verfassungswidrige Tierquälerei in deutschen Schweineställen endlich abzuschaffen“, sagte der Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Martin Hofstetter. Aus seiner Sicht müsse die Schweinemast "den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen" angepasst werden. „Schweine sind intelligente und neugierige Tiere. Sie brauchen deutlich mehr Platz, dazu Einstreu und Auslauf“, so Hofstetter weiter.

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