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Baulandmobilisierungsgesetz

Bundesrat: Agrarausschuss für Tierwohlprivilegierung im Außenbereich

Der Bundesrat wird sich mit dem Vorschlag seines Agrarausschusses beschäftigen, dass Tierwohlställe im Außenbereich unbürokratischer genehmigt werden sollten. Die Euphorie hält sich aber in Grenzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Für eine „Tierwohlprivilegierung“ im geplanten Baulandmobilisierungsgesetz spricht sich der Agrarausschuss des Bundesrats aus. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung plädiert der Ausschuss für eine Ergänzung von § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Die soll die Privilegierung im Außenbereich auch für genehmigte Ställe erhalten, wenn diese „zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt“ werden sollen. Voraussetzung soll sein, dass dabei die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird.

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Bisher genehmigte Ställe dürften aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an freiwilligen Tierwohlprogrammen abgehalten werden, so der Ausschuss in seiner Begründung. Das Gleiche gelte für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie den Umbau der Kastenstände für Sauen.

Die vorgeschlagene „Tierwohlprivilegierung“ stelle sicher, dass bestehende Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden könnten. Einbezogen werden müsse auch der Ersatz eines alten Gebäudes, weil gerade bei älteren Stallbauten oft nur die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles in Frage komme.

Schließlich müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Thema Offenstall in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein sei. Daher sei auch eine mögliche Gebäudeerweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich.

Daneben empfiehlt der Agrarausschuss, die im Entwurf vorgesehene Verlängerung von § 13b BauGB zu streichen, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht.

Nach Auffassung der meisten Länder steht diese Regelung einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem geforderten Schutz landwirtschaftlicher Flächen entgegen. Der Bundesrat wird in dieser Woche zum Baulandmobilisierungsgesetz Stellung nehmen.

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