Im Zuge des Brexits müssen im Vereinigten Königreich auch die Zuständigkeiten im Hinblick auf die nationalen Referenzaufgaben der Tierseuchendiagnostik teilweise neu geregelt werden. Nordirland wird in diesem Zusammenhang wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt und benötigt damit zwingend Referenzlaboratorien für in der EU anzeigepflichtige Tierseuchen. Auf Anfrage aus Nordirland zur Unterstützung hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) zugestimmt, die Aufgaben eines Nationalen Referenzlaboratoriums für die Klassische und die Afrikanische Schweinepest sowie für die Blauzungenkrankheit, ab dem 1. Januar 2021 zu übernehmen. Das erklärte das FLI in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung.
Das FLI ist gemäß § 27 Tiergesundheitsgesetz ein Nationales Referenzlaboratorium (NRL) für über 70 anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten. Auf dieser gesetzlichen Grundlage können auch Aufgaben eines Referenzlaboratoriums eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines Drittlandes oder einer internationalen Organisation wahrgenommen werden.
Die Referenzlabore klären Verdachtsfälle ab, beraten die Veterinärbehörden der Bundesländer und führen Ringversuche und weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Tierseuchendiagnostik in Deutschland durch. Im Rahmen dieser Tätigkeit veröffentlicht das FLI eine Sammlung amtlicher Verfahren zur Probennahme und Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen sowie den Tiergesundheitsjahresbericht.