In mehreren Bundesländern beanstanden die zuständigen Behörden die Haltung von Sauen in Kastenständen. In Sachsen-Anhalt z.B. haben einige Veterinärbehörden die Sauenhalter inzwischen schriftlich dazu aufgefordert, die Kastenstände im Deckzentrum so umzurüsten, dass die Tiere ihre Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können, ohne dabei an Hindernisse zu stoßen. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg. Dieses hatte den §24 Abs.4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend konkretisiert, dass eine im Kastenstand gehaltene Sau die Möglichkeit haben muss, sich jederzeit bequem in Seitenlage ausstrecken zu können. Konkret heißt das: Die Breite des Kastenstandes muss mindestens dem Stockmaß der Sau entsprechen oder die Nachbarbucht muss frei sein.
Wie Berater Wilfried Brede vom hessischen Service-Team Alsfeld berichtet, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) die zuständigen Veterinärämter der Landkreise jetzt aufgefordert, zu klären, inwieweit die hessischen Sauenhalter die Anforderungen des sogenannten „Magdeburger Urteils“ erfüllen. Sollte das Magdeburger Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden und damit rechtskräftig werden, soll es auch in Hessen umgesetzt werden. Den hessischen Ferkelerzeugern drohen in diesem Fall hohe Investitionen für die Umrüstung der Kastenstände.