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ITW: Knallhartkritik an der Tierhaltungskennzeichnung

Fachlich unausgereift, viel zu hoher Aufwand, kein Zusatznutzen, Wettbewerbsnachteile für deutsche Schweinehalter. Die ITW lässt kein gutes Haar am geplanten Tierhaltungskennzeichengesetz.

Lesezeit: 4 Minuten

Ungewohnt deutliche Kritik übt die Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl (ITW) am Referentenentwurf zum geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG). Den Entwurf hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Mitte August den Fachverbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Der Referentenentwurf ist aus Sicht der ITW fachlich unausgegoren, in weiten Teilen lückenhaft, bürokratisch und überflüssig, heißt in der Stellungnahme, die top agrar vorliegt.

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Die Kritikpunkte der ITW im Einzelnen:

  • Das geplante Gesetz ist lückenhaft und fachlich unausgereift, weil es nur einen kleinen Teilbereich des Marktes für Schweinefleisch berücksichtigt. Laut Entwurf soll mit der Kennzeichnung nur frisches Fleisch vom Mastschwein erfasst werden. Zudem bezieht sich der Vorschlag des BMEL nur auf Ware, die der Lebensmitteleinzelhandel, Fleischerfachgeschäfte, Wochenmärkte und der Onlinehandel absetzen und er berücksichtigt nur inländische Produkte.
  • Der Entwurf ist eine Mogelpackung, weil die Sauenhaltung und die Ferkelaufzucht sowie die anderen Tierarten wie etwa Geflügel und Rind keine Berücksichtigung im Gesetz finden. Es darf nicht unklar bleiben, welche Anforderungen für Sauen und Ferkel sowie andere Tierarten gelten.
  • Der Entwurf wird nach Ansicht der ITW schwere strukturelle Schäden in der Schweinehaltung auslösen. Denn sollte das geplante Gesetz so umgesetzt werden, wird es zu einer Marktverschiebung weg von Schweinefleisch (mit Kennzeichnung) hin zu Geflügelfleisch (ohne Kennzeichnung) kommen.
  • Kritik gibt es für die unzureichende Kennzeichnungspflicht. So berücksichtigt der Entwurf keine verarbeitete Ware (Fleischwaren, Wurst usw.) sowie zubereitete Waren etwa durch gastronomische Einrichtungen. Damit blieben rund zweidrittel des Absatzes von Schweinefleisch aus Deutschland kennzeichnungsfrei.
  • Der ITW fehlen Vorschläge zur Finanzierung höherer Haltungsstufen. Hier schweigt sich der Referentenentwurf aus, heißt es in der ITW-Stellungnahme wörtlich. Ebenso fehlen Antworten auf die Frage, wie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Baurecht, Immissionsschutzrecht usw.) geschaffen werden können.
  • Die ITW befürchtet deutliche Rückschritte beim Tierwohl, weil der Entwurf dazu führt, dass der Mehrkostenaufwand für die Landwirte zu hoch ausfällt und das Papier keine Antworten auf den Mehrkostenausgleich gibt. Laut IWT wird es bei der Einführung des TierHaltKennzG in der jetzt geplanten Form dazu kommen, dass sich wieder mehr Landwirte für den gesetzlichen Mindeststandard entscheiden.
  • Die Gefahr eines „Kennzeichnungs-Flickenteppichs“ befürchtet die Trägergesellschaft aufgrund der Tatsache, dass nur inländische Ware einer Kennzeichnungspflicht unterworfen werden soll. Für ausländische Ware tierischer Herkunft soll es eine freiwillige Kennzeichnung geben. Zwar könnte der Handel eine Kennzeichnung ausländischer Ware einfordern, nach Ansicht der ITW hätte er daran aber gar kein Interesse.
  • Für unausgegoren hält die ITW die Vorschläge zur Überwachung und Kontrolle der Vorgaben. Außerhalb Deutschlands wären Kontrollen mangels hoheitlicher Befugnisse und des fehlenden Durchsetzungsrechts gar nicht möglich. Ein weiteres Problem sei, dass die Angaben von ausländischen Betrieben zu Bauplänen, Platzvorgaben usw. nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden können. Auch die Frage der Sanktionierung ausländischer Betriebe beantwortet der Entwurf nicht. Der Gesetzesentwurf stellt somit eine extreme Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der deutschen Bauern dar.
  • Die ITW hält den Vorschlag für ein bürokratisches Monster. So führen die Anzeigepflicht, die Pflicht zur Änderungsanzeige, die Aufzeichnungspflichten, die Führung von Registern usw. für die landwirtschaftlichen Betriebe und die zuständigen Behörden zu einem sehr hohen bürokratischen Aufwand. Dafür müssten hunderte neue Stellen geschaffen werden. Aufwand und Nutzen stehen in keinem vernünftigen Verhältnis, heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus seien die Angaben zum Erfüllungsaufwand in keiner Weise nachvollziehbar. Die Kosten für Wirtschaft und Verwaltung auf Bund- und Länderebene seien nicht im Ansatz realistisch erfasst.
  • Kritik übt die ITW auch an der Begründung des Referentenentwurfs. Sie hält den Entwurf für einen Ausdruck des politischen Willens, der sich über Marktmechanismen hinwegsetzt und das von der Wirtschaft entwickelte und mittlerweile bewährte System der Haltungsformstufen verdrängen könnte. Ein Zusatznutzen für den Verbraucher sei nicht erkennbar.

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