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Kastenstand: Einigung noch im April?

Seit dem „Magdeburger Urteil“ zur Breite der Kastenstände im Deckzentrum herrscht große Unsicherheit unter den Sauenhaltern. Jetzt scheint sich endlich ein Kompromiss abzuzeichnen. Die Staatssekretäre der Länder haben sich auf einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geeinigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem „Magdeburger Urteil“, in dem die Kastenstände im Deckzentrum als zu schmal bewertet wurden, herrscht große Unsicherheit unter den Sauenhaltern. Zumal einige Kreisveterinäre trotz fehlender Rechtsvorschriften im Alleingang bereits jetzt konkrete Umbaupläne von den Schweinehaltern verlangen.


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Nach gut anderthalb Jahren scheint sich jetzt endlich ein Kompromiss abzuzeichnen. Denn inzwischen liegt ein Entwurf der Länder-Staatssekretäre für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, berichtete Prof. Dr. Friedhelm Jaeger, Tierschutzreferent im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium, letzte Woche vor dem WLV-Veredlungsausschusses in Münster. Dieser Entwurf soll am 26. April bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Münster vorgestellt werden und in einem Antrag der Länder-Agrarminister zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung münden, so Jaeger. Wenn alles glatt geht, könne der Entwurf noch in diesem Sommer den Verbänden zur Anhörung zugeschickt werden.


Er sieht vor, dass die Sauen im Deckzentrum künftig nur noch maximal acht Tage im Kastenstand fixiert werden dürfen. Für die Breite der Kastenstände sei eine Staffelung von 60 bis 90 cm im Gespräch. Diese Regelung soll für Neu- und weitgehende Umbauten ab Inkrafttreten der Verordnungs-Änderung gelten. Für bestehende Stallungen ist eine Übergangsfrist von maximal 17 Jahren im Gespräch. Die setzte sich zusammen aus zehn Jahren, die der Landwirt Zeit habe, um den zuständigen Behörden ein Konzept und Bauantrag vorzulegen, weiteren fünf Jahren für die Umsetzung dieser Pläne sowie zwei Jahren für Härtefälle.


Das Problem: Im gleichen Atemzug soll auch die Fixierung der Sauen im Abferkelstall neu geregelt werden. Man strebe eine Regelung „aus einem Guß für das Deckzentrum und den Abferkelstall“ an, erklärte Jaeger. Im Gespräch sind maximal fünf Tage Fixierung im Ferkelschutzkorb rund um den Abferkeltermin. Anschließend müssen sich die Sauen frei bewegen können. Die Buchten sollen dazu, so der Entwurf, eine Größe von 6,5 bis 7 m2 aufweisen. In puncto Übergangsfrist sollen die gleichen Regelungen gelten wie fürs Deckzentrum: Zehn Jahre Planungsphase, für Jahre für die bauliche Umsetzung und weitere zwei Jahr für Härtefälle.


So sehr es die anwesenden Landwirte und Berater begrüßten, dass sich im Deckzentrum durch die Überarbeitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endlich eine bundeseinheitliche Lösung abzeichnet, so konsequent lehnten sie eine Regelung für den Abferkelstall zum jetzigen Zeitpunkt ab. Denn bisher gebe es noch viel zu wenig Erfahrungen mit Bewegungsbuchten im Abferkelbereich. Das gelte auch für die Größe der Buchten. „6,5 bis 7 m2 sind viel zu groß. Das führt nur dazu, dass die Ferkel den Weg zum Gesäuge nicht mehr finden. Bei uns haben sich 5,8 m2-große Buchten bestens bewährt“, berichtete Sauenhalter Markus Lehmkühler aus Geseke über seine Erfahrungen im eigenen Betrieb.

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