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Kastenstandurteil: Allgemeine Verunsicherung
Das Bundesverwaltungsgericht hat das sogenannte Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg höchstrichterlich bestätigt. Demnach dürfen Sauen im Deckzentrum künftig nicht mehr in 70 cm breiten Kastenständen stehen, weil sie sich darin nicht ungehindert hinlegen können.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das sogenannte Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg höchstrichterlich bestätigt. Demnach dürfen Sauen im Deckzentrum künftig nicht mehr in 70 cm breiten Kastenständen stehen, weil sie sich darin nicht ungehindert hinlegen können. Auch wenn das Urteil sicherlich keinem Sauenhalter schmeckt, so gab es doch zumindest die Hoffnung, dass nach dem Richterspruch endlich Klarheit herrscht. Doch das Gegenteil ist der Fall: Wie top agrar auf Nachfrage bei Behörden in verschiedenen Bundesländern erfuhr, wissen viele Amtsleiter nach wie vor nicht, wie sie das Urteil interpretieren sollen. Unklarheit herrscht insbesondere darüber, ob der Richterspruch bundesweite Gültigkeit hat oder ob es sich um ein Einzelfall-Urteil handelt.
Spannend dürfte jetzt sein, was die Tierschutzreferenten der Länder zu dem Thema sagen werden. Die Experten tagen Anfang Dezember und haben das Thema bereits auf die Tagesordnung gesetzt. Ob sich die obersten „Tierhüter“ der Länder jedoch klar äußern werden oder ob die Hängepartie für die Ferkelerzeuger weitergeht, ist derzeit völlig offen.
top agrar meint: Sollte das Magdeburger Urteil tatsächlich bundesweit umgesetzt werden, droht der deutschen Ferkelerzeugung der Kahlschlag. Im Sinne der vielen tausend Familienbetriebe muss dringend eine Lösung gefunden werden, die den Sauenhaltern weiter die Zukunft sichert.