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Kastration: Lokale Betäubung wäre gesetzeswidrig

Die Uhr tickt: In 220 Tagen tritt das Verbot der betäubungslosen, chirurgischen Ferkelkastration in Kraft. Bis dahin müssen praxistaugliche Alternativen verfügbar sein. Zur Umsetzung des „Vierten Wegs“, den führende Branchenvertreter fordern, gibt es jedoch enorme Hindernisse, die aus dem Weg geräumt werden müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Uhr tickt: In 220 Tagen tritt das Verbot der betäubungslosen, chirurgischen Ferkelkastration in Kraft. Bis dahin müssen praxistaugliche Alternativen verfügbar sein. Namhafte Branchenvertreter machen sich dabei für den „Vierten Weg“ stark, die lokale Betäubung zur Kastration mit Lidocain durch den Tierhalter.


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Aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, auf eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung geht jedoch hervor, dass es hier noch gewaltige Hindernisse aus dem Weg zu räumen gilt. Den erstens ist Lidocain bisher für die Anwendung beim Schwein nicht zugelassen. Eine Zulassung besitzt nur das deutlich weniger wirksame Procain, Lidocain müsste also umgewidmet werden. Zweitens gilt nach wie vor der Tierärztevorbehalt, d.h. dass Betäubungsmittel nur von Tierärzten angewendet und nicht  an Landwirte abgegeben werden dürfen.


Das größte Hindernis stellt jedoch das Tierschutzgesetz dar. Denn dort wird gefordert, dass die Alternativverfahren eine wirksame Schmerzausschaltung gewährleisten müssen. Das lässt sich jedoch kaum realisieren. Denn ganz schmerzfrei sind Operationen nie – weder bei Tieren noch beim Menschen. Experten fordern daher, im Gesetz nicht mehr von Schmerzausschaltung zu sprechen, sondern von wirksamer Schmerzminderung. An eine derartige Änderung des Tierschutzgesetzes traut sich aus Furcht vor der Reaktion der NGO´s in Berlin jedoch zurzeit niemand ran.

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