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Keine Lösung zur Immunokastration im Öko-Landbau

Ökolandwirte bleiben weiter im Ungewissen, wie es mit der Zulassung der Immunokastration bei der Ökoschweinehaltung weiter geht. Landwirtschaftsministerin Klöckner soll mit der EU nochmal verhandeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarminister von Bund und Ländern haben bei ihrer Sonderkonferenz zur Tierhaltung gestern in Berlin keine einheitliche Linie zur Zulassung der Immunokastration bei der Ökoschweinehaltung gefunden. Im Protokoll halten die Ministerinnen und Minister zwar fest, dass sie „mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen“, dass die EU-Kommission die Immunokastration mit den Vorschriften des Öko-Landbaus für nicht vereinbar hält. Doch eine offene Auflehnung aller Länder dagegen gibt es nicht.

Die Länder bitten nun gemeinsam Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner darum, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Vorschriften zum Einsatz der Immunokastration im Öko-Landbau auf EU-Ebene zu klären. Bis zur Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2021 soll dann der Bund über den Stand der Übermittlung des Beschlusses und der damit verbundenen Klarstellung der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 und über die Forschungsergebnisse zum Projekt „Sustainability in Pork Production with Immunocastration“ sowie mögliche Rückschlüsse schriftlich berichten, heißt es im Protokoll der Agrarministerkonferenz, das top agrar vorliegt.

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In einer extra Protokollerklärung zum Beschluss der Agrarminister erklären nur die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen, dass mit der Immunokastration eine Methode zur Verfügung steht, die im Vergleich zu den Alternativen tierschutzgerechter und lebensmittelrechtlich unbedenklich ist und die deswegen auch in der ökologischen Ferkelproduktion möglich sein muss.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) hatte vorgeschlagen, wegen der negativen EU-Einschätzung, die seit 2010 für den Öko-Landbau zugelassene Impfung gegen Ebergeruch zu verbieten. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg haben danach angekündigt, das umzusetzen. Für Ökoferkelerzeuger gilt dort, dass ab 1. September 2020 geborene männliche Ferkel chirurgisch entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften kastriert werden müssen, soweit sie nicht für eine Ebermast vorgesehen sind.

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