Antibiotikareduktion
Schweinemäster aufgepasst: Keine Maßnahmenpläne zum 1. Oktober fällig!
Schweinemäster, deren Therapiehäufigkeit für die erste Jahreshälfte 2023 die bundesweit gültige Kennzahl 2 überschreitet, müssen aktuell keinen Maßnahmenplan vorlegen.
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