Seit 2015 bietet Niedersachsen Prämien für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Für den neuen Förderzeitraum ab 1. Dezember 2018 können interessierte Landwirte noch bis zum 15. Mai Anträge stellen. Annahme- und Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Mit der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren will das Land einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des Tierschutzplanes Niedersachsen geben. Als Indikatoren gelten intakte Ringelschwänze bei Mast- und Zuchtschweinen sowie ungekürzte Schnäbel bei Legehennen.
Die Fördermaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Rahmen der "Ringelschwanz-" und der "Ferkelprämie" werden die Teilnehmer durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Wie bei allen ELER-Maßnahmen erfolgt darüber hinaus eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.
Für den aktuellen, einjährigen Verpflichtungszeitraum vom 1.12.17 bis zum 30.11.18 wurden für die einzelnen ELER-Tierwohl-Maßnahmen 216.000 Mastschweine, 3.740 Sauen und 183.000 Ferkel angemeldet. Insgesamt nehmen inklusive der Legehennenhalter knapp 400 Betriebe an den Maßnahmen teil. Für das Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens 8 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen finden Sie unter www.aum.niedersachsen.de bzw. unter www.tierwohl.niedersachsen.de
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