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Niedersachsen passt düngerechtliche Meldepflichten an

Niedersachsens Landesregierung hat eine Änderung der düngerechtlichen Meldepflichten beschlossen. Damit führt Niedersachsen Änderungen der Bundesverordnung mit der Landesverordnung zusammen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die niedersächsische Landesregierung hat in der vergangenen Woche eine Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten beschlossen. Insbesondere werden die bisherigen Meldepflichten in der sog. „ENNI-Verordnung“ (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen) im Zusammenhang mit dem Nährstoffvergleich nach dessen Streichung in der Düngeverordnung des Bundes im Jahr 2020 durch Meldepflichten zu den Düngungsmaßnahmen und zum betrieblichen Nährstoffeinsatz ersetzt.

Landesverordnung an Bundesgrundlage angepasst

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Der Grund dafür: Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland erfolgte im Jahr 2020 eine Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene. Damit hat sich auch die Rechtsgrundlage für die Erfassung von Nährstoffdaten auf Landesebene geändert. Daher ist nun die erforderliche Anpassung der Landesverordnung an die aktuelle (Bundes-) Ermächtigungsgrundlage erfolgt.

Meldung in ENNI-Datenbank

Ab dem Jahr 2023 erfolgen die Meldungen landesweit durch die Landwirte in die Meldedatenbank „ENNI“. Wichtig: Die Neuerung ist lediglich für Betriebe relevant, die in einem sog. „Grünen Gebiet“ liegen. Für Betriebe die in Roten oder Gelben Gebieten liegen, gilt die Meldeverpflichtung über ENNI bereits durch die im Mai 2021 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO).

Verbringung von Wirtschaftsdüngern: beteiligte Dritte angeben

Die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger wird in die Wirtschaftsdünger-Meldedatenbank Niedersachsen zudem um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert. Das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ist bereits seit 2012 zu melden. Dies geschieht im Rahmen des per Landesverordnung geregelten Meldeprogramms ‚Wirtschaftsdünger Niedersachsen‘. Diese Meldepflicht wird in Zukunft um Angaben zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten (zum Beispiel Vermittler, Güllebörsen oder Händler) ergänzt. Nur durch diese Ergänzung werde die Dokumentation vollständig und damit die Überwachung der gesamten Kette gewährleistet, erklärte die niedersächsische Landesregierung in einer Pressemitteilung.

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