Bis zum 30. Juli 2022 müssen Schweine und Rinderhalter, die am Antibiotikamonitoring der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) teilnehmen, ihre Antibiotikagaben aus dem 1. Halbjahr 2022 melden. Denn zum Stichtag am 1. August 2022 wird der Therapieindex neu berechnet.
Rinder- und Schweine haltende Betriebe müssen dazu ihre Tierarzt-Belege zum Einsatz von Antibiotika aus dem ersten Halbjahr 2022 vollständig in der QS-Datenbank hinterlegen. Sofern sie keine Antibiotika eingesetzt haben, muss eine Nullmeldung im System erfolgen.
Wenn die Monitoringdaten bis zum Stichtag unvollständig sind, droht für die jeweiligen Betriebe der Entzug der Lieferberechtigung ins QS-System. Deshalb erinnert QS teilnehmende Tierhalter daran, rechtzeitig zu prüfen, ob ihre Daten vollständig in der Antibiotikadatenbank vorliegen.
Daten von QS in HIT-Datenbank übertragen
Seit dem Januar 2022 ist eine Nullmeldung auch in der HIT-Datenbank verbindlich. Die entsprechenden Daten können neuerdings aus der QS-Antibiotikadatenbank mit Einverständnis des Tierhalters direkt an die HIT-Datenbank übertragen werden. Dadurch will QS den Meldeaufwand für die Tierhalter verringern.
Für die Weiterleitung muss der Tierhalter in der HIT-TAM-Datenbank eine Tierhalter-Erklärung bezüglich Dritter abgeben. Anschließend werden die Daten automatisch übertragen. Die Übermittlung der Nullmeldung an die Datenbank HIT-TAM setzt allerdings voraus, dass in der QS-Antibiotikadatenbank eine Nullmeldung je Kalenderhalbjahr hinterlegt wurde. Eine Anleitung zur Einrichtung der Meldeberechtigung finden Sie HIER.